Stellungnahme des Deutschen Weinbauverbandes zu aktuellen politischen Themen 2023

Pflanzenschutz

Der Weinbau ist im Allgemeinen, d.h. auch in (ökologisch) empfindlichen Gebieten auf Pflanzenschutz angewiesen. Nur auf Grundlage gesunder und reifer Trauben können einwandfreie Weinqualitäten erzeugt werden. Im Spannungsbogen zwischen der Notwendigkeit zum Pflanzenschutz, dem Streben nach nachhaltigem Handeln und im Bewusstsein ökologischer Verantwortung ist es aber Zielsetzung des Berufsstandes, den Pflanzenschutz auf das erforderliche Minimum zu beschränken.

EU-Verordnung zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln

Der DWV bewertet den Kommissionsvorschlag sowie den Berichtsentwurf aus dem Umweltausschuss des EU-Parlament als sehr kritisch und hat im Einzelnen folgende Kritikpunkte bzw. Forderungen:  

Totalverbote in so genannten empfindlichen Gebieten
Der komplette Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in so genannten empfindlichen Gebieten kommt einer praktischen Stilllegung in diesen Gebieten gleich. Der DWV schätzt, dass mehr als 30 Prozent der deutschen Rebfläche unter die Definition der ökologisch empfindlichen Gebiete fallen. Das Ausmaß der Einbeziehung der urbanen Gebiete in die Schutzkulisse ist ungeklärt, so dass hier weitere Flächenverluste drohen. Wie der EU-Agrarrat in seinen Schlussfolgerungen zur NRL am 20. Juni 2023 darlegte, ist die Datenlage über den Zustand einiger Lebensräume mangelhaft. Daher ist es unverständlich, dass in der SUR die nicht bekannte Kulisse der bedrohten Bestäuberarten zur Abgrenzung der empfindlichen Gebiete dienen soll. Aktuell ist nicht abzuschätzen, welche Maßnahmen auf welchen Flächen angewendet werden sollten. Das Totalverbot an Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten ist daher vehement abzulehnen.

Faire zeitliche Bezugsräume, realistische Reduktionsziele gefährlicherer Pflanzenschutzmittel sowie das Bekenntnis zur Machbarkeit sowie Würdigung bereits erzielter Reduktionen
Der DWV lehnt den von der Kommission und den von der Berichterstatterin vorgeschlagenen Bezugszeitraum ab.  Fair wäre der Bezugszeitraum der Jahre 2011 bis 2013. Dieser bezieht einen Teil der Reduktionsfortschritte mit ein. Die DG SANTE stellt in ihrem Report im März 2017 zur Bewertung der Umsetzung von Maßnahmen im Hinblick auf die nachhaltige Verwendung von Pestiziden unter anderem fest, dass Deutschland seit mittlerweile mehr als 35 Jahren Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Verwendung von Pestiziden durchführt, darunter Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung von Anwendern und zur Prüfung von Anwendungsgeräten für Pestizide. Weiter wird ausgeführt, dass nach Aussage des BMEL diese Maßnahmen zu beachtlichen, quantifizierbaren Fortschritten geführt haben, zum Beispiel zu einer Verringerung der mit der Pestizidverwendung verbundenen Umweltrisiken um mehr als 50 % im Zeitraum 1987-2007.

Der Deutsche Weinbauverband ist grundsätzlich offen für Reduktionsziele, die das notwendige Maß und die Herausforderungen des Anti-Resistenzmanagements mit einbeziehen. Eine Reduktion gefährlicherer Pflanzenschutzmittel um 50 % bis 2030 sind insbesondere bei gleichzeitigem Ausbau der Ökoflächen fernab der Realität. Der DWV plädiert für realistische Zielvorgaben, welche die Erfordernisse der entsprechenden Kulturen mit einbeziehen, wie bspw. die Notwendigkeit präventiver chemischer Pflanzenschutzmaßnahmen im Weinbau.

Der Weinbau im Allgemeinen, d.h. auch in ökologisch empfindlichen Gebieten und damit einhergehende, schützenswerte Strukturen sind auf Pflanzenschutz angewiesen. Diesen pauschal zu verbieten, oder auf im Öko-Weinbau zugelassene, und gleichzeitig in Gruppe 3 eingestufte Pflanzenschutzmittel wie Kupfer zu beschränken, ist maximal inkongruent und wird daher vom DWV vehement abgelehnt.

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist in Ausnahmen alternativlos
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit bemannten Luftfahrzeugen hat bereits Verbotscharakter und ist nur unter hohen Auflagen möglich. Es entspricht dem Bestreben der Weinbranche, sukzessive die technische und regulatorische Entwicklung zu begleiten und umzusetzen. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung wird es nicht möglich sein, mehr als eintausend Hektar Rebfläche per Drohnenapplikation zu schützen. Der DWV fordert daher, den Verbotscharakter für bemannte Luftfahrzeuge zu behalten, Ausnahmen in Steillagen jedoch zu gewähren.


EU-Verordnungsvorschlag über die Wiederherstellung der Natur

Als Voraussetzung, um politische Vorgaben über wenig verpflichtende Absichtserklärungen hinaus verbindlich umsetzen zu können, sind rechtlich verbindliche Vorgaben für die Umwelt- und Naturschutzpolitik notwendig. Diese sollten in Zusammenarbeit mit den Akteuren im Feld erarbeitet werden und die Ansätze des kooperativen Naturschutzes widerspiegeln. Naturvorgänge selbst sind durch das Recht nicht steuerbar.

Wiederherstellungsmaßnahmen sollten Anreize für landwirtschaftliche Betriebe darstellen, ihre Ausgaben und zusätzlichen Maßnahmen für die Erhaltung der Biodiversität zu intensivieren. Dies ist bereits in der aktuellen GAP mit den Eco-Schemes angelegt, wenn auch für den Weinbau praktisch nicht nutzbar.

Generell bietet der Weinbau viele Möglichkeiten zur Diversifikation der Landschaft und bietet damit vielen Arten eine Heimat. Diese Potentiale sollten genutzt werden (vgl. JKI Weinbau-Steillagen der Mosel sind ein Hotspot der Artenvielfalt (Link HIER ). Weitere Einschränkungen und Auflagen, die zu einer Stilllegung der Flächen führen würden, widersprechen der Zielsetzung der NRL und werden daher von uns abgelehnt.

Weitere Wiederherstellungsmaßnahmen müssen finanziell honoriert werden, da sie über eine normale Bewirtschaftung hinausgehen und enorme Einschränkungen in der Bewirtschaftung unserer Weinberge darstellen. Zudem müssen sie den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Eine sinnvolle Maßnahme wären Anreize zur kostendeckenden Erhaltung und Pflege von landschaftlichen Strukturelementen (Steinhaufen, Totholzbaum) oder beispielsweise eine Steillagenförderung. Dies wäre unabhängig von der Bewirtschaftungsform und könnte damit von allen Betrieben ergriffen werden.

Daher sieht der DWV das ursprüngliche Ziel des NRL, die Biodiversität zu erhalten, in den vorgelegten Rechtstexten als nicht gegeben an. Der DWV begrüßt daher den Vorstoß einzelner Ausschüsse des Europäischen Parlaments, den Kommissionsvorschlag abzulehnen.


Zukunft des Bioweinbaus – Wiederzulassung von Kaliumphosphonat

Ziel ist, die Zukunft des europäischen Ökoweinbaus hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Rentabilität abzusichern und damit den Ausbau der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Deutschland auf 30 % bis 2030 zu erreichen.
Dazu kann und will der (Öko-)Weinbau seinen Beitrag leisten. Dafür braucht es ein Bündel an Maßnahmen, wie die Anbaubedingungen weiter zu optimieren, den Anteil an pilzwiderstandsfähigen Rebsorten zu erhöhen, Prognosemodelle weiter zu verbessern, und im Bedarfsfall die Handlungsoptionen für den Ökoweinbau im Pflanzenschutz durch die Zulassung von Kaliumphosphonat so auszugestalten, dass der Ökoweinbau in allen Weinbauregionen ökonomisch erfolgreich und nachhaltig betrieben werden kann. Die Potenziale des Ökoweinbaus sollen für die Unternehmen und für die Kulturlandschaften in Europa genutzt werden. Anträge auf Aufnahme von Kaliumphosphonat in die EU-Ökolandbau Verordnung sind in der Vergangenheit gescheitert.
Im Rahmen des VITIFIT-Projektes werden neue wissenschaftliche Ergebnisse erarbeitet, welche dann einen neuen Antrag auf Wiederzulassung von Kaliumphosphonat ermöglichen.
Der DWV unterstützt und versucht, den Prozess hin zu einer Wiederzulassung national und auf europäischer Ebene aktiv voranzutreiben. Dafür ist nicht nur auf nationaler Ebene die finanzielle Unterstützung der notwendigen Maßnahmen und Forschung durch den Bund erforderlich. Darüber hinaus muss auch der Bund zu gegebener Zeit auf EU-Ebene gegenüber den anderen Mitgliedstaaten den Vorstoß der Branche aktiv unterstützen.


Nährwert- und Zutatenkennzeichnung: E-Label im Weinsektor

Die digitale Angabemöglichkeit für Nährwerte und Zutaten ist eine der größten Innovationen in der Lebensmittelkennzeichnung! Der Wein ist hier aktuell Vorreiter der Entwicklungen. Dies führt im Export zu mehr Verbraucherschutz und kann auf Dauer zu einer nachhaltigeren und besseren Aufklärung des Verbrauchers – auch in Bezug auf weitere Aspekte (bspw. Nachhaltigkeit, Hinweise zu moderatem Konsum, Verpackungsentsorgung) im Allgemeinen führen.

Wir fordern, dass sich Deutschland klar zum E-Label bekennt und sich ernsthaft mit der Überlegung befasst, diese Lösung im Rahmen einer LMIV-Reform auf weitere Lebensmittel auszuweiten. Der DWV fordert im Rahmen des E-Labels von unnötig bürokratischen Forderungen, wie bspw. einem Hinweis in Textform („Zutaten + Nährwert“) über dem QR-Code, Abstand zu nehmen. Wir bleiben bei unserem Kompromissvorschlag, dass internationale Symbol „i“ für Information und somit als Hinweis auf Pflichtangaben dem QR-Code beizufügen.

Weniger als ein halbes Jahr bevor die neuen Angaben obligatorisch werden, gibt es daneben für den Berufsstand noch immer keine Klarheit. Wir fordern eine klare Positionierung der nationalen Behörden in Abstimmung mit den Verbänden für die Fragen (z.B. Stichwort: verlässliche Übergangsfrist), für die sich aus dem europäischen Recht keine Antwort ergibt. Wir brauchen kurzfristig praxistaugliche Lösungen!


Finanzierung der Schutzgemeinschaften

Die Änderung der gemeinsamen Marktorganisationsordnung (GMO) vor 15 Jahren hat dazu, dass der Berufsstand seine geschützten Herkünfte (Geoschutz) selber verwalten muss. Im Weinrecht wurde daher die Möglichkeit der Gründung und Anerkennung von so genannten Schutzgemeinschaften geschaffen. Die Verwaltung der Schutzgemeinschaften wird derzeit ehrenamtlich geleistet, ohne finanzielle Unterstützung des Staates oder finanzielle Beiträge durch den gesamten Berufsstand. Zeitgleich steigen die bürokratischen und rechtlichen Anforderungen.

In anderen Mitgliedstaaten gibt es seit vielen Jahren rechtliche Finanzierungsmöglichkeiten. Wir fordern, dass das BMEL eine solche Möglichkeit auf Basis des jetzigen Rechts nach dem Vorbild unserer Nachbarn kurzfristig umsetzt und sich im Rahmen der Reform des Rechts der geschützten Herkünfte im Rat für die im Vorschlag des EU-Parlaments vorgesehen Finanzierungsmöglichkeit einsetzt.

 

Alkoholpolitik: Präventionsmaßnahmen der Branche

Das Thema Alkoholpolitik beschäftigt die Branche intensiv. Aktuell wird der Weinsektor  von der WHO und der EU immer mehr in die Zange genommen. Es gibt zahlreiche Initiativen auf internationaler und europäischer und auf Ebene der Mitgliedstaaten. Der Cancer Beating Plan der EU hat das Thema Alkohol und Krebs in den Fokus der Öffentlichkeit gebracht. Die Entwicklungen in Irland haben zu intensiven Diskussionen über Gesundheitswarnhinweise auf EU-Ebene geführt.

Der DWV setzt sich seit Jahren für einen verantwortungsvollen Umgang mit Wein ein und bekämpft den Mißbrauch von Alkohol.  Die Branche setzt dabei weiter auf Selbstregulierung und auf Prävention durch Aufklärung. Der DWV unterstützt deshalb ausdrücklich das Programm des europäischen Weinsektors „Wine in Moderation (WiM)“, dass in Deutschland mit einem umfangreichen Schulungs- und Aufklärungsprogramm durch die Deutsche Weinakademie (DWA) umgesetzt wird. Projekte wie z.B. Don’t drink and drive sollen einen Beitrag zur langfristigen Sensibilisierung der Weinkonsumenten und der Weinbranche liefern und für verantwortungsvollen Umgang mit Wein werben. Wir sind überzeugt, dass Verhaltensprävention der richtige Weg ist, nachhaltig und erfolgreich Alkoholmissbrauch zu verhindern. Die WiM-Kampagne ist daher geeignet, um nicht zuletzt auch restriktiven Maßnahmen wie Werbeverboten oder weitgehenden Warnhinweisen zu begegnen, die die kulturelle Stellung des Produktes Weines konterkarieren und seinem Image schaden.

Die Weinbranche ist sich einig, dass der Verbraucher in die Lage versetzt werden muss, sachkundige Entscheidungen zu treffen, indem er Informationen über maßvollen und verantwortungsbewussten Alkoholkonsum erhält. Der Sektor wehrt sich aber dagegen, dass künftig einige landwirtschaftliche Erzeugnisse stigmatisiert werden. In der Kommunikation muss weiterhin zwischen Konsum und schädlichen Missbrauch von Alkohol unterschieden werden. Alle Äußerungen bzw. Maßnahmen, die ggf. ergriffen werden, müssen aufgrund einer Risikobewertung basierend auf soliden wissenschaftlichen Untersuchungen erfolgen. Die Branche möchte in alle politischen Vorgänge auf nationaler und europäischer Ebene im Bereich der Alkoholpolitik intensiv eingebunden werden und sucht hier den konstruktiven Dialog.

Der Deutsche Weinbauverband e.V., kurz DWV, ist die Berufsorganisation der deutschen Winzerinnen und Winzer. Er vertritt die Gesamtinteressen seiner Mitglieder gegenüber internationalen und nationalen Institutionen und Organisationen und setzt sich dafür ein, die beruflichen Belange der deutschen Winzerschaft zu wahren und zu fördern.

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