Standpunkt: DüV – was ist noch zu retten?

Die Angst vor hohen Strafzahlungen bei einer nicht fristgerechten Verabschiedung der zwischen Bundesregierung und EU-Kommission vereinbarten verschärften Regeln zur deutschen Düngeverordnung war groß. Sie hat bewirkt, dass der Reform am vergangenen Freitag im Bundesrat dann doch mehrheitlich zugestimmt wurde.

Der Appell der weinbaulichen Beratung und der Verbände, fachliche Gründlichkeit vor Schnelligkeit zu stellen, wurde nicht gehört.

Nun ist die Situation wie sie ist und die Umsetzung der Regelungsdetails steht an. Hier bin ich nachdrücklich der Meinung, dass bei der anstehenden Ausgestaltung der Binnendiferenzierung in den belasteten Gebieten jetzt keine Kompromisse mehr gemacht werden dürfen. Vielmehr muss genau hingeschaut werden, dass nicht zu großräumig vereinnahmt wird, sondern eine Gliederung an den nachweislich belasteten Einheiten, den sogenannten Hot Spots, festgemacht wird.

de_DEDeutsch
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