Standpunkt: Nein zur Ausweitung

Die EU sieht vor, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Landgebiete und 20 Prozent der Meeresgebiete mit Wiederherstellungsmaßnahmen abzudecken und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen.

Die Position des EU-Parlaments (EP) zu diesem EU-Naturwiederherstellungsgesetz beinhaltet einige zu begrüßende Punkte, wie etwa die Streichung des Artikels zur Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme, die geforderte ausreichende Finanzierung oder die notwendige Quantifizierung der Fläche der Lebensräume und Arten in Abhängigkeit ihres Zustands.
Vermutlich wird sich die Position des EP nicht in allen Punkten gegen die Mitgesetzgeber durchsetzen. Insbesondere die Frage der Gebietskulisse und der Einbezug von Wiederherstellungsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen wird schwierig in Einklang zu bringen sein.

Der DWV lehnt eine weitere Ausdehnung der Natura-2000-Gebiete sowie der Gebietskulisse ab. Etwaige verpflichtende Wiederherstellungsmaßnahmen müssen zwingend mit einer Prämie basierend auf einer true-cost Analyse und gleichzeitiger Erstattung des Umsatzausfalls ausgeglichen werden.

Klaus Schneider
DWV-Präsident

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