Standpunkt: Einheitlich

Die Zeit wurde knapp, um noch fristgerecht das Verfahren zur Umsetzung des EuGH-Urteils wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie auf den Weg zu bringen und somit Sanktionen zu vermeiden.

Der überarbeitete Entwurf der neuen Düngeverordnung (DüV) wurde gerade noch rechtzeitig über das Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugeleitet. Jetzt läuft die 6-Wochenfrist für die Verabschiedung der DüV, über die der Bundesrat am 3. April entscheiden wird. Damit könnte der von der EU-Kommission vorgegebene Zeitplan eingehalten werden.

In den letzten Monaten war das Thema „Binnendifferenzierung in belasteten Grundwasserkörpern“ noch eine größere Herausforderung. Hier wird der Bundesregierung nun ermöglicht, in Bezug auf Gebietskulissen und Messstellen in den Bundesländern bundeseinheitliche Kriterien per Verwaltungsvorschrift festzulegen.

Ich begrüße diese passgenauere Regelung, mit der ein Flickenteppich vermieden wird.

Heinz-Uwe Fetz, DWV-Vizepräsident

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