In zehn Monaten endet die Befreiung für Wein von der obligatorischen Brennwert-, Nährwert- und Zutatenkennzeichnung. Die Möglichkeit des E-Labels muss europaweit langfristig erhalten bleiben. Deshalb müssen sich Erzeuger jetzt klar dazu bekennen und mitmachen!
Anfang Januar hat die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung nach den Gründen gefragt, weshalb sich das BMEL gegen die Einführung eines E-Labels auf Verpackungen von Wein ausgesprochen hat. Unter anderem wurde gefragt, auf welcher Datengrundlage sich das BMEL gegen die Einführung eines E-Labels ausgesprochen hat. Es sollte dargelegt werden, inwieweit eine Ressortabstimmung des BMEL mit anderen Ministerien (unter anderem Verbraucherschutz und Digitalisierung), mit Fachverbänden und anderen Mitgliedstaaten stattgefunden habe. Zudem wurde gefragt, ob die Bundesregierung das E-Label auf Lebensmittelverpackungen grundsätzlich ablehne oder ob das nur bei der Verwendung auf Verpackungen für Wein gelte. Wie kann der Weinerzeuger verbraucherfreundlich umfassend, zum Beispiel auch über verantwortungsvollen Konsum, informieren, ohne ein E-Label einzusetzen? Wie können im europäischen Sprachraum Verbrauchern Informationen in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt werden, ohne digitale Lösungen einzusetzen? Des Weiteren wurde gefragt, ob sich die Bundesregierung überlegt hat, wie eine flexible Anpassung der Kennzeichnung vorgenommen werden kann, wenn es während des Herstellungsprozesses unter anderem durch Gär-und Reifeprozess zu nicht planbaren, aber messbaren Abweichungen am Produkt kommt?
Genau die Beantwortung dieser Fragen hatten wir mehrfach neben einer Folgenabschätzung gegenüber dem BMEL eingefordert. Wir hatten erwartet, dass die Bundesregierung nun endlich eine vertiefte Analyse des Themas E-Label vornimmt. Im Hinblick auf die Digitalisierung stellt das E-Label für uns einen großen Fortschritt dar. Wir hatten daher die Hoffnung, dass das für digitale Infrastruktur zuständige Ressort sich nun für die langfristige Beibehaltung des E-Labels einsetzen könnte.
Leider war die jüngst veröffentlichte Antwort der Bundesregierung mehr als ernüchternd. In der Antwort betont das BMEL lediglich, dass es eine einheitliche Vorgabe für alle Lebensmittel zur Kennzeichnung auf dem Etikett bevorzuge. Es sei nicht sichergestellt, dass Pflichtinformationen bei vorverpackten Lebensmitteln auf elektronischem Wege jederzeit verfügbar und für die Verbraucher leicht zugänglich seien. Ohne weitere Analysen und Folgenabschätzungen kommt das BMEL daher erneut zu dem Schluss, dass für Pflichtangaben das elektronische Label derzeit nicht geeignet beziehungsweise allein nicht ausreichend sei. Bedauerlich, dass die Branche hier weiterhin nicht unterstützt wird!
Wie muss die Zutatenkennzeichnung im Detail ab dem 8.12.2023 aussehen? Hier herrscht weiterhin Unklarheit! Die EU-Kommission hat zwar endlich den Entwurf eines delegierten Rechtsaktes mit konkreten Details veröffentlicht. Dieser soll in den kommenden Wochen nach Konsultation der Weinbranche auch innerhalb der EU-Kommission finalisiert werden. Umfassende Guidelines sollen aber weiterhin frühestens im Sommer veröffentlicht werden. Höchst problematisch ist, dass der aktuelle Entwurf keine Abverkaufsregelung vorsieht. Es könnte in einem rechtlich strengen Verständnis bedeuten, dass jeder abgefüllte Wein, der nach dem 8.12.2023 vermarktet wird, mit entsprechenden Angaben zu versehen ist. Die Europäische Weinbranche hat einen deutlichen Appell an die EU-Kommission geschickt und erneut zu verstehen gegeben, dass der aktuelle Zeitrahmen keinesfalls akzeptabel ist!