Gemeinsam für den Erhalt des E-Labels kämpfen

In zehn Monaten endet die Befreiung für Wein von der obligatorischen Brennwert-, Nährwert- und Zutatenkennzeichnung. Die Möglichkeit des E-Labels muss europaweit langfristig erhalten bleiben. Deshalb müssen sich Erzeuger jetzt klar dazu bekennen und mitmachen!

Anfang Januar hat die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung nach den Gründen gefragt, weshalb sich das BMEL gegen die Einführung eines E-Labels auf Verpackungen von Wein ausgesprochen hat. Unter anderem wurde gefragt, auf welcher Datengrundlage sich das BMEL gegen die Einführung eines E-Labels ausgesprochen hat. Es sollte dargelegt werden, inwieweit eine Ressortabstimmung des BMEL mit anderen Ministerien (unter anderem Verbraucherschutz und Digitali­sierung), mit Fachverbänden und anderen Mitgliedstaaten stattgefunden habe. Zu­dem wurde gefragt, ob die Bundesregie­rung das E-Label auf Lebensmittelverpa­ckungen grundsätzlich ablehne oder ob das nur bei der Verwendung auf Verpackun­gen für Wein gelte. Wie kann der Weiner­zeuger verbraucherfreundlich umfassend, zum Beispiel auch über verantwortungsvol­len Konsum, informieren, ohne ein E-Label einzusetzen? Wie können im europäischen Sprachraum Verbrauchern Informationen in mehreren Spra­chen zur Verfügung gestellt werden, ohne digitale Lösungen einzusetzen? Des Weiteren wurde gefragt, ob sich die Bun­desregierung überlegt hat, wie eine flexible Anpassung der Kennzeichnung vorgenommen werden kann, wenn es wäh­rend des Herstellungsprozesses unter anderem durch Gär-und Reifeprozess zu nicht planbaren, aber messbaren Ab­weichungen am Produkt kommt?

Genau die Beantwortung dieser Fragen hatten wir mehr­fach neben einer Folgenabschätzung gegenüber dem BMEL eingefordert. Wir hatten erwartet, dass die Bundesregierung nun endlich eine vertiefte Analyse des Themas E-Label vor­nimmt. Im Hinblick auf die Digitalisierung stellt das E-Label für uns einen großen Fortschritt dar. Wir hatten daher die Hoffnung, dass das für digitale Infrastruktur zuständige Res­sort sich nun für die langfristige Beibehaltung des E-Labels einsetzen könnte.

Leider war die jüngst veröffentlichte Antwort der Bundes­regierung mehr als ernüchternd. In der Antwort betont das BMEL lediglich, dass es eine einheitliche Vorgabe für alle Le­bensmittel zur Kennzeichnung auf dem Etikett bevorzuge. Es sei nicht sichergestellt, dass Pflichtinformationen bei vorver­packten Lebensmitteln auf elektronischem Wege jederzeit verfügbar und für die Verbraucher leicht zugänglich seien. Ohne weitere Analysen und Folgenabschätzungen kommt das BMEL daher erneut zu dem Schluss, dass für Pflichtan­gaben das elektronische Label derzeit nicht geeignet bezie­hungsweise allein nicht ausreichend sei. Bedauerlich, dass die Branche hier weiterhin nicht unterstützt wird!

Wie muss die Zutatenkennzeichnung im Detail ab dem 8.12.2023 aussehen? Hier herrscht weiterhin Unklarheit! Die EU-Kommission hat zwar endlich den Entwurf eines delegierten Rechtsaktes mit konkre­ten Details veröffentlicht. Dieser soll in den kommenden Wochen nach Konsulta­tion der Weinbranche auch innerhalb der EU-Kommission finalisiert werden. Umfas­sende Guidelines sollen aber weiterhin frü­hestens im Sommer veröffentlicht werden. Höchst problematisch ist, dass der aktuelle Entwurf keine Abverkaufsregelung vorsieht. Es könnte in einem rechtlich strengen Verständnis bedeuten, dass jeder ab­gefüllte Wein, der nach dem 8.12.2023 ver­marktet wird, mit entsprechenden An­gaben zu versehen ist. Die Europäische Weinbranche hat einen deutlichen Ap­pell an die EU-Kommission geschickt und erneut zu verstehen gegeben, dass der aktuelle Zeitrahmen keinesfalls ak­zeptabel ist!

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