Haben Sie sich schon mit diesem Thema beschäftigt?
Nein? Dann wird es Zeit! Seit Jahren zeichnete sich bereits ab, dass die Befreiung auch für Wein von der obligatorischen Brennwert-, Nährwert- und Zutatenkennzeichnung enden wird. Ende 2023 ist es soweit. Ab dem 8. Dezember 2023 muss nicht nur der Brennwert (direkt auf dem Etikett) angegeben werden, auch die Angabe der Zutaten und der weiteren Nährwerte im Wein wird obligatorisch. Bei der Angabe der Zutaten und der Nährwerte ist alternativ zur Angabe auf dem Etikett auch der Aufdruck eines QR-Codes möglich, der auf ein firmeneigenes oder ein externes »E-Label«-System verweist.
Wenn letzte Details zur Inhaltskennzeichnung geklärt sind – wir warten insbesondere auf die Praxis-Guidelines der Kommission – werden Sie natürlich vom DWV, im ddw und von den regionalen Weinbauverbänden informiert werden.
Ob analog, digital, auf eigener oder externer Plattform – das sollten Sie jetzt entscheiden!