Selbstverpflichtung und Eigenverantwortung

Der Deutsche Werberat feierte kürzlich seinen 50. Geburtstag. Er ist für die Werbeselbstkontrolle auch bei alkoholischen Getränken zuständig. Durch den irischen Vorstoß, Gesundheitshinweise auf Weinetiketten einzuführen, werden Warnhinweise aktuell wieder auf EU-Ebene diskutiert.

Die EU-Kommission wurde von Irland im Juni über ein nationales Gesetzesvorhaben zu weitgehenden Warnhinweisen auf alkoholischen Getränken infor­miert. Geplant ist, dass alle in Irland verkauften al­koholischen Getränke zwei gewichtige Gesundheits­warnungen tragen müssen. Konkret geht es um den Hinweis, dass Alkoholkonsum Leberkrebs verursacht und dass es einen direkten Zusammenhang zwischen Alkohol und Krebs gibt. Trotz zahlrei­cher Stellungnahmen der Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission diese Regelung Irlands stillschweigend genehmigt. Sie war zu dem Schluss gekommen, dass Irland eine solide Begründung für die Ge­sundheitswarnungen geliefert habe. Enttäuschend! Einmal mehr, dass bei dem Thema Gesundheitsgefährdung Einwände unserer Branche hinsichtlich der notwendigen Differen­zierung zwischen Alkoholkonsum und Alkohol­missbrauch und die wissenschaftliche Datenlage nicht berücksichtigt wurden! Evidenzbasierte In­formationen müssen jedoch Grundlage für jede Initiative im Bereich der Alkoholpolitik sein – so bereits die Forderung der Branche im Rahmen der Verhandlung des Krebsbekämpfungsplans.

Welche Konsequenzen drohen der Branche nun? Zunächst müssen die nach Irland expor­tierenden Betriebe die Regelungen nach Inkraft­treten bei der Etikettierung ihrer Exportweine beachten. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Diskussion um das Thema Warn­hinweise auf EU-Ebene früher als erwartet, bereits im Rahmen der Reform der Lebensmittelinformationsverordnung Anfang 2023, wieder entfacht. Ursprünglich hatte die EU-Kommission an­gekündigt, sich erst im Rahmen der Überarbeitung des EU-Krebs­bekämpfungsplans mit Warnhinweisen zu befassen. Durch den irischen, von der EU-Kommission genehmigten, Alleingang sieht sich die EU-Kommission nun verpflichtet, über einheitliche EU-Regelungen nachzudenken, um einen Flickenteppich von natio­nalen Regelungen in der EU zu verhindern. Dieser könnte einer späteren Harmonisierung entgegenstehen und mithin den Bin­nenmarkt stören. In manchen Mitgliedstaaten existieren bereits verpflichtende Gesundheitswarnungen, die unter bestimmten Vo­raussetzungen in Textform oder als Piktogramm darzustellen sind. In Frankreich und Litauen betrifft dies beispielsweise die Folgen von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft. Irland ist also nicht der erste nationale Alleingang, jedoch der erste mit umfang­reichen Krebswarnhinweisen.

Wie ist hier die Haltung des EU-Parlamentes? Im Februar 2022 unterstützte es mit seinem Krebsbekämpfungsplan zumindest die Bereitstellung vermehrter Informationen für Verbraucher hin­sichtlich eines mäßigen und verantwortungsvollen Alkoholkon­sums durch die Kennzeichnung alkoholischer Getränke. Eine For­derung, die von der Branche umgesetzt werden kann und muss. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist es wichtiger denn je, weiterhin Aufklärung zu betreiben und insbesondere über das Pro­gramm »Wine in Moderation« mäßigen Alkoholkonsum zu emp­fehlen. Diese Vorgehensweise muss durch Mit­wirkung aller Erzeuger noch intensiviert werden.

Aber nochmal zurück zu unserem »Geburts­tagskind«, dem Deutschen Werberat. Durch seine Verhaltensregeln über die kommerziel­le Kommunikation für alkoholhaltige Geträn­ke übernehmen alle an der Werbung Beteilig­ten, Hersteller, Händler, Agenturen und Medien medienübergreifend Verantwor­tung für sämtliche Werbe- und Sponsoringformen. Die Wer­beselbstregulierung ist dabei in die umfas­sende gesetzliche Regulierung der Alkohol­werbung nach europäischen und nationalen Vorgaben eingebettet. Dieses System muss unbedingt weiterhin von EU-Parlament und Mitgliedstaaten unterstützt beziehungsweise gestärkt werden.

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