Schutzgemeinschaften: Chancen für die Gebietsprofilierung

Ein eigenes und individuelles Herkunftsprofil eines Anbaugebietes zu schaffen, ist ein langer und ständig dem Wandel unterworfener Prozess. Das Prinzip der Eigenverantwortung der Erzeuger führt dazu, dass die Gebiete selbst gestalten müssen. Das ist Fluch und Segen zugleich. Der Weg in die Eigenverantwortung ist steinig, für die Entwicklung eines Gebietes ist er jedoch alternativlos. Nur mit dem Willen der Erzeuger, etwas zu verändern, und nur mit Kompromissen in den Schutzgemeinschaften, kann der Weg von Erfolg gekrönt sein! Auf einigen Weinbautagen steht das Thema Herkunftsprofilierung im Fokus – so in der Pfalz oder auch an der Mosel, wo die Schutzgemeinschaft ihr neues Profilierungskonzept
vorstellen möchte.

STARTSCHUSS IM JAHR 2017

Vor sieben Jahren hat der deutsche Gesetzgeber den Startschuss für die eigenverantwortliche Verwaltung von geschützten Herkunftsbezeichnungen gegeben. Mit der Weinrechtsreform im Jahr 2017 wurde die Grundlage für die Gründung und die Anerkennung von so genannten Schutzgemeinschaften geschaffen. Diese aus Erzeugern zusammengesetzten Organisationen sollten künftig das Lastenheft eines Gebietes verwalten und gestalten können.

ZIEL: HÖHERE WERTSCHÖPFUNG

Insbesondere bei der Profilierung des Anbaugebietes sollte den Schutzgemeinschaften eine tragende Rolle zukommen, mit dem Ziel, insgesamt eine höhere Wertschöpfung zu schaffen. Die Weinrechtsreform im Jahr 2021 gab erst einige Zeit später den offiziellen Anstoß zu diesem Profilierungsprozess. Orientiert am System unserer französischen Nachbarn und am System des Verbandes Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) hatten jedoch schon viele Weinbaubetriebe ein System verinnerlicht, das sich an der Lage bzw.dem Terroir orientiert, auf dem der Wein wächst. Eine Reform, die also längst überfällig war und die der gelebten Praxis eine rechtliche Grundlage gab.

VIEL GESTALTUNGSFREIRAUM

 

Durch dieses neue System waren die Schutzgemeinschaften nun offiziell am Zug. Die Schutzgemeinschaft ist berechtigt und sollte auch daran interessiert sein, den in der Weinrechtsreform geschaffenen gesetzlichen Rahmen mit Leben zu füllen. Sie kann ein Profilierungskonzept für die g.U. und die kleineren geografischen Einheiten (Region, Ort, Lage) vorschlagen bzw. beantragen. Der gesetzliche Rahmen selbst enthält nur einige wenige konkrete Vorgaben zur Profilierung der verschiedenen Herkunftsstufen (Vermarktungszeitpunkt und Mindestmostgewicht bei Orts- und Lagenweinen). Lediglich für Erste und Große Gewächse sieht das Gesetz explizit vor, dass zum Gebietsprofil passende Rebsorten verwendet und im Lastenheft vorgesehen werden müssen. Insgesamt also sehr viel Gestaltungsfreiheit für die Schutzgemeinschaft! Eine große Verantwortung, aber auch eine Chance! Was konnten die Schutzgemeinschaften bisher erreichen? Welche Herausforderungen gilt es aktuell für die Schutzgemeinschaft zu meistern, um das Anbaugebiet erfolgreich zu profilieren? Ausgangspunkt für dieses »Verwaltungssystem« war die EU-Weinmarktreform vor 15 Jahren, die nicht nur den Übergang vom germanischen Qualitätssystem hin zum romanischen Herkunftssystem besiegelte: In Deutschland regelten früher der Staat, genauer gesagt die Länder unter Einbeziehung der Weinbranche die Weinproduktion bis ins kleinste Detail. Produktionsbedingungen der Anbaugebiete wie etwa Mindestmostgewichte, Abgrenzungen der Gebiete, zugelassene Rebsorten oder Hektarhöchsterträge wurden in Landesverordnungen festgeschrieben. Das ist nun vorbei! Die Produktionsbedingungen müssen nun in den sogenannten Lastenheften bzw. in den Produktspezifikationen festgeschrieben werden, deren Ausgestaltung »jeder interessierten Gruppe von Erzeugern« – und damit der Branche – obliegt. Die Schutzgemeinschaft als repräsentative Vertretung der Erzeuger eines Gebietes kann diese Funktion übernehmen. In ihren Sitzungen werden die Interessen der Erzeuger diskutiert, kanalisiert, abgestimmt und anschließend auch der Antrag formuliert. Der Staat bzw. das Land ist hier aus der Verantwortung raus, er kann und darf die Produktionsbestimmungen (des Lastenheftes) nicht mehr gestalten.

HERAUSFORDERUNG PROFILIERUNG

Erzeuger und Verbraucher müssen ein Bewusstsein für den Wert der Herkunft und für die Besonderheit der jeweiligen geschützten Herkunftsbezeichnung entwickeln. Daher müssen die Schutzgemeinschaften ihren geschützten Herkunftsbezeichnungen auch eindeutige und wiedererkennbare Profile geben. Das ist jedoch aus mehreren Gründen nicht immer ganz leicht.
Zunächst mussten die Schutzgemeinschaften den bestehenden Status Quo des Gebietes und seiner Produktionsbestimmungen in dem Lastenheft des Gebietes festlegen. Hier wurden seit Jahren keine Änderungen mehr nachvollzogen, da das Land dies in Landesverordnungen nicht mehr machen konnte und es für das Lastenheft keine zuständige Organisation gab.
Zunächst erforderlich war es, eine parzellenscharfe Abgrenzung des Gebietes vorzunehmen, die die Qualität sichern, effektiven Pflanzenschutz ermöglichen und das Landschaftsbild mit den tragenden Weinbergslagen erhalten sollte. Die Abgrenzung ist ein in vielen Gebieten langwieriger und teilweise kontroverser Prozess, so dass die Entwicklung umfassender Profilierungskonzepte erstmal warten musste. Trotzdem wurden natürlich in den Schutzgemeinschaften verschiedene Aspekte der Profilierung wie z.B. die Begrenzung der Rebsorten, die im Bereich der Lagenweine verwendet werden dürfen, diskutiert. Diese Diskussionen und anschließenden Beschlussfassungen sind eine große Herausforderung für Vorsitzende und Geschäftsführer der Schutzgemeinschaften. Die Positionen der Mitglieder der Schutzgemeinschaft, die sich sowohl aus Trauben- als auch aus Weinerzeugern, also aus Kellereien, Winzern und Genossenschaften zusammensetzen, sind oft uneinheitlich. Die Vorsitzenden müssen als Mediatoren zwischen den unterschiedlichen Standpunkten in der Schutzgemeinschaft vermitteln und Leitplanken einziehen, die für alle Gruppen im Prozess am Ende Hürden sind, mit denen diese leben können müssen. Kein leichtes Unterfangen! Jedoch sollte allen Beteiligten daran gelegen sein, als Schutzgemeinschaft handlungsfä hig zu bleiben und Entwicklungen im Gebiet zu ermöglichen. Wird in der Schutzgemeinschaft keine Einigung erzielt, werden innovative Ideen in einem Gebiet auf Dauer nicht umgesetzt. Das beginnt bereits bei der Zulassung einer neuen Rebsorte. Der Wille zu Veränderungen und Kompromisse zu schließen, ist daher für das Gebiet existentiell.

HERAUSFORDERUNG FINANZIERUNG

Die finanzielle Ausstattung der Schutzgemeinschaft ist eine weitere Herausforderung. Die Verwaltung der Produktspezifikationen wird u.a. aufgrund der Begründungserfordernisse der Änderungsanträge stetig aufwändiger. Hier bedarf es gut aufgestellter Geschäftsstellen und entsprechender finanzieller Mittel. Dies darf nicht auf Kosten der regionalen Weinbauverbände oder der engagierten Winzer erfolgen. Im Rahmen einer kurz vor Abschluss stehenden EU-Geoschutzreform bestand die Aussicht, dass in der Verordnung eine allgemeinverbindliche Reglung für die Finanzierung der Schutzgemeinschaften – also durch alle Erzeuger – vorgesehen werden könnte. Eine langjährige Forderung des Deutschen Weinbauverbandes. Letztlich ist jedoch »nur« vorgesehen worden, dass die Mitgliedstaaten zusätzliche Regelungen zu finanziellen Beiträgen der Mitglieder aufnehmen können. Trotzdem bleibt die Forderung an die Politik, eine Grundlage für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Schutzgemeinschaften zu schaffen.

WEITERENTWICKLUNG DER NACHHALTIGKEIT

In der EU-Geoschutzreform ist auch vorgesehen, dass Schutzgemeinschaften sich auf nachhaltige Praktiken einigen können. Diese Praktiken sind dann in die Produktspezifikation aufzunehmen und werden für alle Erzeuger im Gebiet verbindlich. Die EU sieht bei der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit in den Anbaugebieten also auch eine Verantwortlichkeit bei den Schutzgemeinschaften. Das wird auch zu weiteren Diskussionen führen. Diskussionsstoff rund um das Profil eines Gebietes wird es jedenfalls in Zukunft weiterhin ausreichend geben. Mit Blick auf die Umsetzung des EU-Rechts und des neuen Weinrechts ist die Schutzgemeinschaft weiter gefordert. Wichtig ist es für die Gebiete, einen gemeinsamen Weg zu finden, nur dieser kann die Gebiete erfolgreich in die Zukunft bringen!

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