Leitartikel: Den Schritt in die Zukunft wagen

Foto: DWI

Die Erzeuger kommen der Forderung des Ministeriums nach und legen einen Vorschlag für eine Neuausrichtung des Weinbezeichnungsrechts vor.

Am 4. Februar 2020 kurz vor 18 Uhr war das vollbracht, was vermutlich viele Vorstandsmitglieder des Deutschen Weinbauverbandes e.V. im Laufe ihrer Vorstandssitzung nicht mehr für möglich gehalten hatten. Der Deutsche Weinbauverband hat sich mit großer Mehrheit auf einen Vorschlag für ein neues vierstufiges Bezeichnungsrecht geeinigt, den er mittlerweile auch dem Ministerium vorgelegt hat.

Groß, zu groß erschienen die Meinungsunterschiede zwischen den einzelnen Erzeugergruppen und den Regionen. Zwar sprechen sich alle seit Beginn der Diskussion für eine herkunftsbezogene Pyramide aus und alle sind einverstanden, dass damit von unten nach oben – vom Gebiet bis zur Einzellage – eine nachvollziehbare Steigerung verbunden sein muss. Bei der Festlegung von Kriterien für eine Profilierung und der Frage, wie viel der Bund und wie viel die Regionen regeln dürfen, gingen die Meinungen jedoch auseinander. So auch bei der Entscheidung über die Struktur der Pyramide: Sprach sich die eine Seite für ein dreistufiges Herkunftssystem mit klar abgrenzbaren Stufen (Gebiets-, Orts- und Lagenwein), forderte die andere Seite ein vierstufiges System unter Beibehaltung der bisherigen Bezeichnungen der kleinen geographischen Angaben.

Es konnte trotzdem ein Kompromiss mit einem zielführenden Vorschlag erreicht werden, der von über 80 Prozent der DWV-Mitglieder mitgetragen wurde. Den Erzeugervertretern wurde spätestens in der Sitzung klar, dass der deutsche Weinbau an einem Scheideweg steht. Er hat die historische Möglichkeit, der Politik einen Vorschlag zur Neuausrichtung des Bezeichnungsrechts vorzulegen. Er hat die große Chance, endlich den Übergang in das romanische bzw. nunmehr das europäische Herkunftssystem zu meistern, der so wichtig ist, um nicht auf europäischer und internationaler Ebene den Anschluss zu verlieren. Endlich weg von dem Image, dass sich Deutschland bei der Qualitätsabstufung nur an einer Zuckerpyramide orientiert. Aber auch der Anschluss im eigenen Land – an die Jugend bzw. an viele in die Zukunft denkende Erzeuger – darf nicht verloren gehen. Besonders in den sozialen Netzwerken wird von diesen Gruppen eine Profilierung ihrer Herkunft im Rahmen eines neuen, einfachen und für den Verbraucher transparenten Bezeichnungsrechts gefordert. Diese Möglichkeit muss ihnen auch außerhalb von neuen regionalen »Herkunftsbewegungen« gegeben werden, um ein komplettes Auseinanderdriften der Erzeuger zu verhindern.

Es gibt noch viel Arbeit, insbesondere für die Schutzgemeinschaften!

Es war also allen Sitzungsteilnehmern klar, was auf dem Spiel stand. Zu gut war noch die Erinnerung an die Weinvision 2020, deren Scheitern zu einem langjährigen kompletten Stillstand geführt hatte.

Worauf hat man sich geeinigt? Grundsätzlich sollen die Schutzgemeinschaften für die Profilierung zuständig sein und diese weitgehend flexibel nach regionalen Bedürfnissen gestalten. Einige gesetzlich vorgeschriebene Kriterien sollen eine Einheitlichkeit und damit bessere Orientierung des Verbrauchers garantieren. Gesetzliche Vorgaben soll es nur auf den beiden oberen Herkunftsstufen geben: bezüglich dem frühesten Vermarktungszeitpunkt und dem Mindestmostgewicht auf den Stufen Orts- und Lagenwein, zusätzlich eine moderate Einschränkung des Rebsortenportfolios auf der Stufe Lagenwein (Details siehe S. 6). Diese Einschränkung der Rebsorten, die wohlgemerkt nur auf der obersten Stufe stattfinden soll, sollte entgegen einiger Meinungen auch nicht die Entwicklung und Zulassung von Neuzüchtungen verhindern. Diese könnten langfristig auch als Lagenwein vermarktet werden, wenn ein entsprechender Wille in der Region vorhanden ist. Sie gestaltet das Lastenheft!

Und was wird aus der Großlage? Eine für den Verbraucher nachvollziehbare neue Pyramide wird nur mit einer klarstellenden Kennzeichnung der Großlage möglich und erfolgreich sein. Ein Namenszusatz vor der eigentlichen Großlagenbezeichnung soll auf den regionalen Charakter hinweisen. Dieser Kompromiss wurde auch von einer großen Mehrheit mitgetragen, zumal zunächst eine dreijährige Übergangsfrist vorgesehen ist. Einige Themen sind noch offen – so z.B. das Thema Prädikate, mit deren Zukunft sich die Branche intensiv auseinandersetzen muss. Es gibt also noch viel Arbeit, insbesondere dann auch für die Schutzgemeinschaften! Jetzt ist aber die Politik am Zug. Die Erzeuger haben gezeigt, dass sie trotz aller Unstimmigkeiten ein neues gesetzliches Herkunftssystem wollen, um den deutschen Weinbau zukunftsfähig zu machen.

de_DEDeutsch
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