Was lange währt, wird endlich gut

Quelle: DWI

Das Thema Herkunftsprofilierung hat die Diskussionen der Weinbranche in den letzten drei Jahren bestimmt. Verschiedene Konzepte wurden diskutiert und wieder verworfen. Wir haben lange auf die finalen Vorschläge aus dem Ministerium gewartet, nun sind sie endlich da.

Letzte Woche hat unser Landwirtschaftsministerium zwei Entwürfe zur Reform des deutschen Weinrechts vorgelegt und damit den nächsten Schritt auf dem Weg zu einem qualitätsorientierten Herkunftssystem gemacht.

In solchen Momenten ist es sinnvoll, eine Zwischenbilanz zu ziehen und sich in Erinnerung zu rufen, warum und mit welchen Zielen der DWV diesen Reformprozess angestoßen hat. Ich habe mir daher unsere alten Präsentationen angeschaut, mit denen wir seit 2017 durch die regionalen Verbände gezogen sind. Nach Vorstellung des DWV sollte mit einem neuen herkunftsorientierten Bezeichnungssystem nicht nur unionsrechtlichen Änderungen Rechnung getragen werden, sondern es sollte vor allem Vereinfachung und Transparenz für den Verbraucher bringen. Unterschiedliche Traditionen und Marketing-Konzepte und die Tatsache, dass jeder nach seinem eigenen Regelwerk arbeitete, hatten zu einem Durcheinander von Bezeichnungen auf den Etiketten gesorgt.

Es sollte ein neues Weinbezeichnungsrecht geschaffen werden, das das Gesamtangebot des Weines einbezieht: Eine Angebotspyramide, die Weine der drei Kategorien umfasst (also ohne und mit geschützter Herkunftsangabe) und eine qualitative Abstufung in der Spitze vorsieht. Dabei sollte das neue Weingesetz einen Rahmen setzen. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens sollten die Schutzgemeinschaften flexibel gestalten und (weitere) Kriterien für die einzelnen Herkunftsstufen nach regionalen Bedürfnissen vorsehen können.

Welche dieser Zielsetzungen wurden nun tatsächlich umgesetzt? Das Ministerium hat dem Bestreben der Wirtschaft entsprochen, das Weinrecht stärker am herkunftsorientierten Ansatz des Unionsrechts auszurichten. Entsprechend dem Grundsatz »je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität« soll eine Herkunftspyramide in den Gebieten geschaffen werden. Hinsichtlich der Angabe kleinerer geografischer Angaben bei Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.) sind mit steigender Herkunftsstufe höhere Qualitätsanforderungen vorgesehen. So sind im oberen Bereich der Pyramide als bundeseinheitliche Kriterien Mindestmostgewicht sowie Vermarktungszeitpunkt (Ortsweine und Lagenweine) und eine von den Gebieten festzulegende Beschränkung des Rebsortenportfolios (Lagenwein) vorgesehen. Entsprechend der Forderung der Branche können die Gebiete weitere Kriterien zur Profilierung selbst festlegen. Um diesen Gestaltungspielraum zu nutzen, müssen hier auf regionaler Ebene Kompromisse zwischen den einzelnen Erzeugungsformen herbeigeführt werden. Das wird nicht immer einfach werden!.

Einige Regelungen werden sicherlich noch für Diskussionen sorgen.

Aber auch unterhalb der Herkunftspyramiden der Gebiete soll es Veränderungen geben. So sollen z. B. für »Deutschen Wein«, künftig weitere Rebsortenangaben zulässig sein.

Für den Verbraucher sollen neue Bezeichnungsregeln dazu dienen, dass er sich besser in der Herkunftspyramide orientieren kann. Obligatorische Bezeichnungen »Region « und »Bereich« sollen dabei für die nötige Abgrenzung zwischen den Stufen sorgen. Angepasst an EU-rechtliche Vorgaben ist auch eine Abschaffung des Systems der Leitgemeinden vorgesehen, sodass die Trauben aus der Gemeinde stammen müssen, die auf dem Etikett angegeben ist.

Einige Regelungen werden sicherlich noch für Diskussionen in den nächsten Wochen und Monaten sorgen. Insgesamt wird diese neue Herkunftspyramide aber unser System transparenter und international vergleichbarer machen, so dass wir uns davon auch neue Impulse für das Exportgeschäft erhoffen. Jetzt folgen die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren, die hoffentlich nun zügig beschritten werden.

de_DEDeutsch
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