GESCHÄFTSFÜHRER:INNEN-SCHREIBEN NR. 14/2023 Recht / Betriebswirtschaft: EU-Krisenmaßnahmen und Destillation

+++ Zur Rückmeldung +++

Hintergrund

Im Amtsblatt der EU wurde Ende Juli die Verordnung 2023/1465 zur Öffnung der „EU-Agrar-Krisenreserve“ veröffentlicht. Diese beinhaltet eine finanzielle Soforthilfe für die Sektoren Tierhaltung, Obst und Gemüse, Wein, Getreide und Ölsaaten. Für alle diese Sektoren sieht die EU in Deutschland ein Budget von ca. 35 Mio. Euro vor. Für Wein ist es möglich, den entsprechenden (noch nicht feststehenden) Anteil für eine Krisendestillation zu verwenden, die die EU-Kommission Ende Juni 2023 durch eine Verordnung eröffnet hat (vgl. hierzu DWV-Info Nr. 51). Voraussetzung ist dabei allerdings, dass konkret eine Krise im entsprechenden Anbaugebiet/Region nachgewiesen wird. Der DWV-Vorstand hatte sich in seiner Sitzung am 25.7.2023 dahingehend positioniert, dass für den Fall des Nachweises einer Krise in einem Anbaugebiet, er die Eröffnung der Krisendestillation unterstützen werde und fordern werde, dass die nun zusätzlichen Finanzmittel, die explizit zur Bewältigung der Krise bereitgestellt werden, auch abgerufen werden können.

 

Stand

Der DWV steht seit Eröffnung der Krisenreserve im intensiven Austausch mit dem BMEL, da die Meldung zur Destillation inklusive allen Begründungsunterlagen durch das BMEL an die EU bereits bis zum 30.08.2023 zu erfolgen hat. Gespräche haben bzw. finden aktuell auch mit den zuständigen Landesministerien insbesondere von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz statt.

Ziel der Destillation ist es, Härten abzumildern. Es kann keine vollständige Kompensation stattfinden. Das BMEL muss zur erfolgreichen Einrichtung der entsprechenden Maßnahmen an die EU eine geschätzte Destillationsmenge, die geschätzten Kosten und den geschätzten finanziellen Gesamtbedarf für den Bereich Wein kommunizieren. Eine entsprechende Anfrage hat zumindest bereits das Land Baden-Württemberg bei den betroffenen Verbänden gestartet.

In der Sitzung des AK Weinrechts Anfang Juli hatte außer dem Weinbauverband Württemberg kein Regionalverband Bedarf oder Interesse an einer Krisendestillation angemeldet. Vor dem Hintergrund, dass die Destillation aber nun nicht durch GAP-Mittel sondern durch eine speziell frei gegebene EU-Krisenreserve finanziert werden kann, wollen wir noch einmal in den von uns vertretenen Anbaugebieten abfragen, inwieweit ggf. doch ein Bedarf für eine Krisendestillation im Anbaugebiet besteht, um einen Aufbau der Lagerbestände, einen Preisverfall oder einen Absatzeinbruch auszugleichen.

Nächste Schritte

  • Wir bitten Sie möglichst bis 3.8.2022 (Dienstschluss) um Rückmeldung:
  • ob Sie in Ihrem Anbaugebiet aktuell oder nach dem kommenden Herbst Bedarf für eine Krisendestillation sehen.
  • Falls Sie Bedarf für eine Krisendestillation sehen, bitten wir um Auskunft über folgende Aspekte:
  • Volumen: Erwartete zu destillierende Menge (bitte mit Begründung: höhere Erzeugung, erheblicher Rückgang des Verkaufs, Verfall der Preise)
  • Preis/Entschädigung: Details zum „niedrigsten monatlichen Durchschnittspreis“ / Fassweinpreisen des Wirtschaftsjahres 2022/2023 (auf dieser Grundlage wird der „Preis der Destillation“ festgelegt, der bis zu 80 % dieses niedrigsten monatlichen Durchschnittspreises betragen kann),
  • Geschätzte Kosten, insbesondere für die Destillation und Transport, da diese ggf. separat förderfähig sein werden (sofern möglich mit Nachweisen)
  • Der DWV wird die Daten bündeln, weiterleiten und gegenüber dem BMEL eine entsprechende Regelung fordern.

Mit besten Grüßen

Christian Schwörer

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