DWV-Info Nr. 45/2024 Recht: Verbändeanhörung zur Änderungsverordnung zur WeinFöGewV

+++ Zur Rückmeldung +++

Hintergrund

Die vormals in den Art. 39 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO) sowie den Verordnungen (EU) 2016/1149 und (EU) 2016/1150 geregelte Sektorförderung für den Sektor Wein ist in das System der nationalen GAP-Strategiepläne überführt worden. Über das Verfahren und die Umsetzungsschritte des, im WeinG dazu ermächtigten, Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) berichteten wir bereits mehrfach, u.a. in DWV-Info Nr. 16/2023, 34/2023, 63/2023 und 89/2023.

Durch die nationale Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein (WeinFöGewV), die mit der angestrebten Änderungsverordnung geändert werden soll, wird seit Oktober 2023 die Auszahlung der im GAP-Strategieplan veranschlagten Förderungen auf nationaler Ebene ermöglicht.

Stand

Mit Bearbeitungsstand vom 30. Mai 2024 hat das BMEL nun seinen Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein (ÄnderungsV der WeinFöGewV) vorgelegt und um Stellungnahme der Verbände gebeten. Diese in die Verbändeanhörung gegebene Änderungsverordnung soll u.a. rechtstechnische oder systematisch notwendige Änderungen der Stammverordnung ermöglichen und die Rechtsanwendung sowie die Nachvollziehbarkeit des Verordnungsinhalts für den Weinsektor erleichtern. Die finale Fassung der Änderung wird Teil des GAP-Strategieplans.

Die Verordnung regelt in ihrer neuen Fassung teils deutlich detaillierter als bisher die Vorgaben zu den Maßnahmen des Weinsektorenprogramms im Rahmen der GAP. Da die konkrete Umsetzung immer noch durch die Bundesländer zu erfolgen hat, benötigen wir in Bezug auf die bisherige Praxis und die Auswirkungen der Änderungen Ihre Rückmeldung. Diesem Schreiben beigefügt finden Sie daher die Änderungsverordnung sowie eine Synopse zur Übersicht der Änderungen.

Nächste Schritte

  • Der DWV bittet seine Mitglieder bei Bedarf um Rückmeldung zum anliegenden Referentenentwurf bis Montag, 17.06.2024 um 12 Uhr, um, falls erforderlich, fristgerecht gegenüber dem BMEL eine Stellungnahme abgeben zu können.
  • Der DWV wird über das weitere Verfahren informieren.

Matthias Dempfle

Hier die Anlagen:

2024_Nr45_DWV-Info_Anhang_Synopse zum Referentenentwurf
2024_Nr45_DWV-Info_Anhang_Referentenentwurf

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