DWV-Stellungnahme: Erhöhung des Mindestlohns

Der vorliegende Referentenentwurf zum MiLoEG sieht die einmalige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 sowie weitere Anpassungen vor.

Der Deutsche Weinbauverband bekennt sich explizit zu fairem Lohn und gerechter Bezahlung. Den vorliegenden Entwurf zur Anhebung des Mindestlohns im MiLoEG lehnen wir aber in Bezug auf die Weinbranche ab.

Die Änderung des Mindestlohnes auf Basis des vorliegenden Entwurfes stellt einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie dar. Sollte dennoch der Mindestlohn zum 01. Oktober 2022 angehoben werden, so fordern wir für landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere die Sonderkulturen eine Übergangszeit. Eine Anhebung zum 1. Oktober 2022 würde viele Betriebe in wirtschaftliche, z.T. existenzielle Bedrängnis bringen. Aus diesem Grund ist es dringend geboten, die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro für die grüne Branche gesetzlich zu verschieben und die Anhebung stufenweise über einen längeren Zeitraum vorzunehmen (frühester Beginn der Anhebung zum 1. Januar 2023). Diese Übergangszeit gab es auch zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes im Jahr 2015. Im Hinblick darauf, dass beim Anbau von Obst, Gemüse und insbesondere bei Wein, viele Kulturen über mehrere Jahrzehnte auf der Fläche bleiben, sind kurzfristige Änderungen beim Anbau schwerlich möglich.
Diese Besonderheit muss berücksichtigt werden.

Insoweit schließen wir uns der vollständigen Argumentation der gemeinsamen Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes und des Gesamtverbandes der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände vom 02.02.2022 an und machen uns die Argumentation sowie den Vorschlag zur Entlastung der Grünen Branche durch eine Konkretisierung der Voraussetzungen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung explizit zu eigen.

Darüber hinaus betonen wir aber für den Weinbau die Besonderheit, dass die für die Kulturlandschaft und den Tourismus besonders wichtigen Steillagen bei Hangneigungen über 30 Prozent noch heute zumeist mit der Hand bearbeitet und gelesen werden müssen. Bereits der drohende Verzicht auf Herbizide in den Steillagen ist ein schwerer Einschnitt, der eine vollständige Beikrautbeseitigung im Unterstockbereich mit der Hand erforderlich machen wird. Eine weitere Belastung der Betriebe kann für eine Viel-zahl das Aus bedeuten und würde durch brachliegende Flächen den Tourismus und die angeschlossene Wirtschaft erheblich beeinträchtigen.

Der Deutsche Weinbauverband hat das Jahr 2022 der Entwicklung einer gemeinsamen Vorstellung des Begriffs Nachhaltigkeit in der Weinwirtschaft gewidmet und sieht dabei die derzeitige Entwicklung in der Politik kritisch. Die beiden Säulen soziale und ökonomische Nachhaltigkeit im drei Säulen Modell werden für Erzeugende nicht hin-reichend berücksichtigt. Soziale Nachhaltigkeit und ökonomische Nachhaltigkeit bein-haltet nach unserer festen Überzeugung auch, dass kleine und große, hauptberufliche und nebenberufliche, aber auch ökologisch zertifizierte und konventionell wirtschaftende Betriebe weiterhin wirtschaftlich überleben und Winzer und Winzerinnen ihre Familien ernähren können.

Der Deutsche Weinbauverband e.V., kurz DWV, ist die Berufsorganisation der deutschen Winzerinnen und Winzer. Er vertritt die Gesamtinteressen seiner Mitglieder gegenüber internationalen und nationalen Institutionen und Organisationen und setzt sich dafür ein, die beruflichen Belange der deutschen Winzerschaft zu wahren und zu fördern.

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