3 Fragen an: Klaus Schneider zur Neuausrichtung des Weingesetzes

Foto: DWV

1. Herr Schneider, wie schwierig war es, die Forderungen der unterschiedlichen Interessensgruppen zu berücksichtigen?

Unsere deutschen Weinregionen und damit auch unsere Mitgliederstruktur zeichnen sich durch große Heterogenität aus. Daher bin ich im Ergebnis nun zufrieden, dass es uns nach zähen und teilweise auch lauten Diskussionen gelungen ist, einen Beschluss zu fassen, bei dem zwar jeder Federn lassen musste, mit dem aber jeder im Ergebnis das umsetzen können wird, was er sich für sein Gebiet oder seine Vermarktungsform vorgestellt hat.

2. Welche Punkte wurden am heftigsten diskutiert?

Es gab zwei Knackpunkte. Die im Gesetz festgelegten Mindestkriterien – hier mussten alle zunächst akzeptieren, dass es einige wenige verbindliche Kriterien der Orts- und Lagenweine geben wird. Problematischer ist sicherlich immer noch der Umgang mit der Großlage. Zwischen den zwei Extrempositionen in unserem Verband – einerseits dem Wunsch, keine Veränderung bei der Bezeichnung der Großlage vorzunehmen und andererseits dem Wunsch nach Abschaffung der Großlage hin zu einem dreistufigen System – beinhaltet unser Beschluss nun einen Kompromiss: ein vierstufiges System, in das die Großlage mit einem Zusatz integriert wird, der auf ihren regionalen Charakter hinweist. Dabei soll es entsprechend großzügige Übergangsfristen geben. Die große Mehrheit unserer Mitglieder hat diesen Kompromiss mitgetragen, das genossenschaftliche Lager tut sich bei diesem Punkt aber weiterhin schwer.

3. Und wie geht es jetzt weiter?

Das Ende der Legislaturperiode kommt schneller als uns lieb ist. Der Referentenentwurf muss daher zeitnah veröffentlicht werden, zumal im Rahmen der aktuellen Reform noch andere Bestandteile des Weingesetzes reformiert werden müssen. Da könnte sich auch noch die ein oder andere Diskussion ergeben.

Klaus Schneider
Klaus Schneider

DWV-Präsident

de_DEDeutsch
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