Unterstützen Sie uns: Argumentationen & Hintergründe gegen die Generalverbote im Pflanzenschutz für Winzer:innen

Die Europäische Kommission veröffentlichte einen Vorschlag zur „nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“, der ein Komplettverbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzzonen und urbanen Gebieten vorsieht. Der Deutsche Weinbauverband spricht sich vehement dagegen aus.

Unterstützen Sie uns und wenden Sie sich an Ihre Entscheidungsträger:innen. Finden Sie im folgenden Informationen zu dem EU-Vorhaben und Textbausteine. Beides können Sie auch weiter unten herunterladen. Lesen Sie gerne auch die DWV-Pressemitteilung.

In dem Verordnungsvorschlag wird folgender Lösungsansatz präferiert:

  • Ein Verbot der Nutzung von allen Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten und urbanen Gebieten. Diese Gebiete werden zusammengefasst als „empfindliche Gebiete“ bezeichnet. Dazu gehören unter anderem FFH- und Vogelschutzgebiete, öffentliche Parks, Gärten oder menschliche Siedlungen.
  • Ausnahmen werden nur sehr begrenzt erteilt (für Quarantäneschädlingen oder invasiven Arten)
  • 50% Reduktion des Pestizideinsatzes und -risikos außerhalb der Schutzzonen sowie des Einsatzes gefährlicherer Pflanzenschutzmittel (EU-weit und nach nationalen, eigenen Zielen) im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015, 2016, 2017
  • Winzer:innen müssen die Verwendung von Pestiziden sowie die Geräte zur Ausbringung elektronisch erfassen. Behörden sammeln und analysieren die Daten.
  • Die Verwendung aller Pflanzenschutzmittel ist an allen Oberflächengewässern und in einem Umkreis von 3 Metern um diese Gewässer verboten.

Festlegung der Reduktionsziele außerhalb der Verbotszonen („empfindliche Gebiete“)

Mitgliedstaaten legen verbindliche Ziele fest, die innerhalb einer verbindlichen Formel von den 50 %-Zielen der EU abweichen können. Dieser Flexibilitätsmechanismus erlaubt es den Mitgliedstaaten bei der Festlegung der nationalen Ziele die bisherigen Fortschritte zu berücksichtigen. Als Mindestreduktionsziel sind jedoch 35 % vorgesehen.

Es steht zu befürchten, dass jeder Mitgliedstaat zusätzlich fünf Wirkstoffe angeben soll, die das Ergebnis am stärksten beeinflussen, inkl. Angabe der Kulturen. Hier fürchtet der DWV eine starke Betroffenheit im Weinbau.

Der DWV lehnt den kompletten Verzicht von Pflanzenschutzmitteln in Schutzzonen und urbanen Gebieten (sogenannte „empfindlichen Gebiete“) vehement ab.

Das Reduktionsziel von 50 % bis 2030 auf nationaler sowie europäischer Ebene bewertet der DWV als äußerst kritisch. Die Machbarkeit und die damit einhergehenden Einbußen müssen in Frage gestellt werden.

Die DWV-Pressemitteilung finden Sie hier, die DWV-Stellungnahme hier.

  • Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden sich das Europäische Parlament und der Rat der EU mit dem Vorschlag der EU-Kommission auseinandersetzen. Im Anschluss wird der Vorschlag im Trilog verhandelt, d.h. Rat (Vertreter der Mitgliedstaaten) und EU-Parlament verhandeln und die EU-Kommission vermittelt.
  • Der DWV wird die Position der deutschen Winzer:innen auf europäischer sowie nationaler Ebene einbringen.

Nutzen Sie gerne die von uns vorformulierten Textbausteine, wenn Sie an politische Entscheidungsträger herantreten oder die EU-Konsultation zu dem Verordnungsvorschlag ausfüllen möchten. Die EU-Konsultation finden Sie hier (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12413-Pestizide-nachhaltige-Verwendung-aktualisierte-EU-Vorschriften-_de).

Eine Teilnahme ist bis zum 19. September 2022 möglich.

Um Ihre Meinung unter dem Abschnitt „Annahme durch die Kommission“ unter dem Button „Rückmeldung geben“ äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden.

Alle eingegangenen Rückmeldungen werden von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können. Die eingegangenen Rückmeldungen werden auf einer Webseite veröffentlicht.

Wir empfehlen allen Winzer:innen, sich mit Ihren Kommunen und Landespolitiker:innen sowie den europäischen Vertreter:innen in Verbindung zu setzen und diese über die Unverhältnismäßigkeit der Auswirkungen des EU-Verordnungsvorschlags und damit auf die Kulturlandschaft und den Weinbau vor Ort zu sensibilisieren.

Nutzen Sie gerne unsere Textbausteine und schreiben Sie Ihren politischen Vertreter:innen. Setzen Sie gerne ihren regionalen Weinbauverband darüber in Kenntnis.

Der Vorschlag für eine EU-Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 wurde am 22. Juni 2022 veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden. Den Anhang finden Sie hier.

Die Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln („Sustainable Use Regulation“ – SUR) löst die aktuelle Richtlinie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden (SUD) ab. Die SUD sei moderat effektiv, es seien keine quantitativen Zahlen oder Indikatoren in nat. Aktionsplänen verankert, kein effektives Monitoring-System aufgebaut worden sowie zu wenig Daten zur Nutzung von Pestiziden vorhanden.

Die neue Verordnung soll beitragen, die Ziele der Vom-Hof-auf-den-Tisch-Strategie („Farm-to-Fork“/F2F) sowie des EU-Green Deals zu erreichen. Laut EU-Kommission handelt es sich nicht um ein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln, sondern um den Einsatz von Alternativen, insbesondere von Pflanzenschutzmitteln mit geringerem Risiko.

Der vorgelegte EU-Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln käme einer Stilllegung eines Großteils der deutschen Rebfläche gleich, insbesondere in den sogenannten empfindlichen Gebieten. In meinem Betrieb müsste ich XX Hektar (oder YY % meiner Rebfläche) aufgeben. Damit könnte ich meinen Weinbaubetrieb nicht fortführen und müsste meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen.

Staatliche Vorgaben, die sich an unrealistischen Zielvorgaben orientieren, würden zum Berufsverbot. Eine berufliche Zukunft im Weinbau wird in Frage gestellt. Die Aufnahme eines Berufes im Weinbau oder gar die Übernahme eines Weinbaubetriebes wird immer unattraktiver oder unmöglich.

Mich ärgert besonders, dass der Verordnungsvorschlag bereits getroffene Vereinbarungen und Gesetze, die Landwirtschaft und Umweltschutz gemeinsam erzielt haben und erfolgreich umsetzen, unterläuft, wie zum Beispiel das Biodiversitätsstärkungsgesetz in Baden-Württemberg. Ich finde es sehr enttäuschend, dass sich die ursprüngliche Zusage von Politik und Verwaltung, dass mit Einführung der FFH- und Vogelschutzgebiete der Weinbau nicht beeinträchtigt werden würde, nun als Lüge entpuppen könnte.

Aufgrund der Definitionen für empfindliche Gebiete und dem dortigen Verbot der Verwendung jeglicher Pflanzenschutzmittel sowie der Definition für chemische Pflanzenschutzmittel, unter die wohl auch ökologische Pflanzenschutzmittel fallen, gelten die Auswirkungen gleichermaßen für bio- und konventionellen Weinbau. Dies konterkariert das Ziel der EU, den Anteil der Biolandwirtschaft signifikant zu erhöhen.

Die Konsequenz eines kompletten Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in so genannten empfindlichen Gebieten wären brachliegende, verbuschende und schließlich überwaldete Rebflächen, sprich eine Abkehr von der mühsam errichteten Kulturlandschaft. Arten, die sich bspw. in Trockenmauern oder auch offenen Gassen wohl fühlen, werden dort keine Heimat mehr finden. Stadtnahe Weinberge mit entsprechendem Erholungs- und Tourismuswert könnten ebenso vor dem Aus stehen. Die mühsame Arbeit der aktuellen und vorangegangenen Generationen würde zu Nichte gemacht und zukünftige Generationen könnten nicht mehr davon profitieren.

Um unerwünschte Resistenzen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vorzubeugen, darf die Mittelauswahl nicht weiter eingeschränkt werden. Auch die sogenannten PIWI-Rebsorten sind nicht geeignet, die vorgesehenen Zielvorgaben zu erreichen, da das erforderliche Rebpflanzgut weder auf absehbarer Zeit in ausreichender Menge vorhanden sein wird, und zudem auch PIWIs Pflanzenschutz erfordern. Des Weiteren ist unklar, wie lange Resistenzmechanismen erhalten bleiben und es besteht die Gefahr, dass Schaderreger Resistenzen brechen.

Weinbau und Naturschutz passen zusammen. Dieser Aussage unterliegt die Tatsache, dass der Weinbau in Schutzzonen zu einer Vervielfältigung der Landschaftsstruktur beiträgt und damit weiteren Arten eine Heimat bietet. Diese Landschaftsstrukturmuss gepflegt werden, wie es im integrierten und ökologischen Weinbau der Fall ist. Wäre dieser aufgrund eines Generalverbotes an Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten nicht mehr möglich, würde in diesen Gebieten die Artenvielfalt letztendlich geschwächt. Der EU-Verordnungsvorschlag steht damit konträr zu den Zielen des Green Deals.

Unzureichend ist die Folgenabschätzung im Hinblick auf die Auswirkungen der drastischen Reduktion oder gar kompletten Anwendungsverbotes von Pflanzenschutzmitteln. Der Erhalt der Kulturlandschaft und vielfältiger Landschaftsstrukturen im Weinbau ist bereits gelebte Praxis und muss in allen Gebieten weiterhin möglich sein.

Pflanzenschutz sichert die Ernte sowie deren Qualität und muss daher nicht pauschal, sondern situativ, jahrgangs- und standortangepasst ausgebracht und reduziert werden. Ich wünsche mir von der Politik, dass sie die Notwendigkeit des Pflanzenschutzes im Weinbau anerkennt und ermöglicht. Für eine nachhaltige (Weiter-)Entwicklung des Weinbaus sind ambitionierte Förderprogramme hilfreich, im Gegensatz zu pauschalen und existenzbedrohenden Regulierungsansätzen.

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