Rekordsummen sind, insbesondere für die Winzer, aber auch für andere Betriebe an der Ahr für den Wiederaufbau gespendet worden.
Ihnen allen gilt unser Dank!
Doch diese gute Nachricht wird erschüttert, wenn man nun hört, dass das deutsche Recht die Auszahlung blockiert. Es ist aktuell nicht möglich, an ein Weingut eine steuerbegünstigte Spende auszuzahlen.
Wir fordern alle Handelnden auf, insbesondere die Politiker auf Bundesebene, zu ihrer Zusage der unbürokratischen Hilfen zu stehen und für solche Extremsituationen einen Ausnahmetatbestand im Gesetz zu schaffen!
Weiter wird derzeit diskutiert, ob Weingüter, die Spenden erhalten, die staatliche Unterstützung zurückzahlen müssen. Dies kann nach unserer festen Überzeugung nicht sein. Auch hier müssten im Fall derartiger Katastrophen gesetzliche Sondertatbestände geschaffen werden. Die Spender wollten die Erzeugenden unterstützen und nicht den Staat entlasten!