Unentschieden – so würde man im Sport dieses Ergebnis verstehen.
Bei der Abstimmung im Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes zur Ablehnung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur (NRL), welches potenziell weitreichende Auswirkungen auch auf die Bewirtschaftung von Weinbergen hätte, bedeutet das Votum 44:44, dass keine Mehrheit für die Ablehnung gefunden wurde und der Verhandlungsmarathon weitergeht. Der Landwirtschaftsausschuss hatte im Gegensatz den Gesetzesvorschlag abgelehnt. Die Federführung liegt jedoch beim Umweltausschuss.
Meine Position: Für eine faire Meinungsbildung in landwirtschaftlichen Themen muss der AGRI-Ausschuss vollwertig eingebunden werden. Landwirtschaftsausschuss, Landwirte und Winzer müssen gemeinsam die Ansätze des kooperativen Naturschutzes erarbeiten. Naturvorgänge selbst sind allein durch Recht nicht steuerbar. Hoffentlich wird dies in den weiteren Abstimmungsergebnissen sichtbar.
Klaus Schneider, DWV-Präsident