Im Weingesetz ist bisher in verständlicher Weise geregelt, wann Bezeichnungen von Erzeugnissen als irreführend anzusehen sind. Diese Regelung soll jetzt aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben geändert werden und soll sich auf einen Wust an Verweisungen auf EU-Rechtsvorschriften beschränken. Das führt leider zu einer völligen Unlesbarkeit und Intransparenz der Vorschrift für den einzelnen Erzeuger.
Diese vorgesehene Gesetzesänderung ist für mich wieder ein eindeutiger Beleg dafür, dass sich die Tendenz, dass die Vorgaben des EU-Rechts zu einer zunehmenden mangelnden Transparenz und Unlesbarkeit von Rechtsvorschriften führen, fortsetzt. Insbesondere die zunehmende Integration von sektorspezifischen Rechtsbestimmungen für den Wein in das allgemeine EU-Lebensmittelrecht ist für diesen Zustand verantwortlich.
Ich möchte daher meine eindringliche Bitte an die Gesetzgeber erneuern, bei künftigen Rechtsvorhaben auf EU- und nationaler Ebene darauf hinzuwirken, dass diese so abgefasst werden, dass sie für den Betroffenen verständlich und nachvollziehbar bleiben.