Weit hinter den Erwartungen

Die Winzer nahmen die Förderungen der neuen Ökoregeln bisher kaum in Anspruch. Das wundert nicht. Eine Nachbesserung ist dringend erforderlich.

Die vorläufigen Daten zur neuen Förderperio­de der GAP und damit für die neuen Ökoregeln (Eco-Schemes) liegen vor. Für den Weinbau zäh­len zu den relevanten Ökoregelungen beispiels­weise die Anlage von Blühstreifen oder die Be­wirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel. Diese wurden von den Winzern bisher praktisch gar nicht in Anspruch genom­men. Das ist wenig überraschend! Die Kritik der Branche an der Ausgestaltung der Ökoregeln hat sich leider für die Land­wirtschaft und den Weinbau weitestgehend bestätigt!

Für die in der neuen GAP eingeführten Eco-Schemes (einjäh­rig zu honorierende Umweltmaßnahmen) stehen ab 2023 pro Jahr zirka 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Die ersten veröffentlich­ten Statistiken der Eco-Schemes (Antragstellung bis einschließ­lich 15. Mai 2023) zeigen nun, dass die für den Weinbau erwar­tete Inanspruchnahme von Maßnahmen wie Blühstreifen oder die Bewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel weit hinter den Erwartungen des BMEL zurückblieben. Bei Blühstreifen in Dauerkulturen stellten gera­de einmal 94 Erzeuger einen Antrag, die in Anspruch genommene Fläche beträgt ledig­lich 73 ha. Das ist nur 1 Prozent von der vom BMEL erwarteten Fläche von 9.283 ha. Ähnlich katastrophal sieht es bei den Dau­erkulturen beim Verzicht auf Pflanzenschutzmittel aus. Nur 11 Prozent der geplanten Fläche wurde in Anspruch genommen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium räumt zwar ein, dass die Landwirte bei einigen Öko-Regelungen zurückhal­tend seien und dies unter anderem mit der »Lernphase« zum Start der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) begründet. Der Bund will nun eigenen Angaben zufolge kurzfristig ins Ge­spräch mit den Ländern gehen, um – möglicherweise auch zü­gig – Änderungen an Ausgestaltung und Angebot der Öko-Re­gelungen vorzunehmen.

Mehr Nachhaltigkeit und Biodiversität muss umsetzbar und finanzierbar sein.

Das bescheidene Abschneiden der Öko-Regelungen war von der Branche bereits erwartet worden. Der ökonomische Anreiz ist bei den Öko-Regelungen aktuell für die Betriebe nicht gege­ben. Mehr Nachhaltigkeit und Biodiversität muss umsetzbar und finanzierbar für die Winzer sein. Um die Attraktivität der Eco-Schemes zu steigern, müssten diese zumindest mal kos­tendeckend angeboten werden. Bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur GAP hatte der Deutsche Weinbauverband mehrfach kritisiert, dass die für die Dauerkulturen relevanten Öko-Regelungen eindeutig zu niedrig dotiert seien.

Gewarnt wurde damals auch davor, dass Maßnahmen, die bisher über die Länder über die 2. Säule gefördert und von der Branche auch genutzt wurden, nicht dem neuen System der Öko-Re­geln zum Opfer fallen dürfen. Explizit hatte der DWV eine klare Abgrenzung der Förderung von Blühstreifen beziehungsweise Blühflächen als Öko-Regelung gegenüber Begrünungsmaßnah­men gefordert, die in der 2. Säule gefördert werden. Insbeson­dere sollten auch einjährige Blühstreifen zwischen Rebzeilen gefördert werden. Diese Form der Zwischenzeilenbegrünung unterstützt die Artenvielfalt im Weinberg. Auch die Förderprä­mie von 150 Euro pro Hektar für Saatgut und Ausbringung sei nicht ausreichend. Auch ein kompletter Verzicht auf Pflanzen­schutzmittel wurde schon damals als nicht praktikabel angesehen. Vielmehr sollte be­reits im Rahmen der Eco-Schemes die Re­duktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes honoriert werden.

Es ist zwar begrüßenswert, dass die Bun­desregierung bei den Ökoregeln nachbes­sern möchte. Viel Zeit für Änderungen bleibt ihr allerdings nicht. Denn die Mitgliedstaaten müssen Änderungen in ihren GAP-Strategieplänen immer bis zum 15. September eines jeden Jahres bei der EU-Kommission melden. Ohne wesent­liche Änderungen werden die Eco-Schemes beim Weinbau auch im nächsten Jahr nicht zum Er­folgsmodell werden. Trotzdem blüht es in vie­len Weinbergen – dies zeigt einmal mehr, dass die Branche sich für eine nachhaltige Bewirt­schaftung einsetzt und Maßnahmen umsetzt, solange sie praktikabel und machbar sind. Es wäre wünschenswert, dass dies vom BMEL übernommen und honoriert würde.

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