Keine Maut für den Weinbau

Die Mautpflicht wird ausgeweitet. Das wissen wir bereits seit Dezember. Nun gilt ab 1. Juli 2024 auch eine Mautpflicht für Betriebsfahrzeuge mit über 3,5 Tonnen. Eine Ausnahme gibt es für handwerkliche Tätigkeiten und nun gibt es auch eine Liste für die sogenannte Handwerkerausnahme.

Landwirtschaft und Weinbau sind nicht dabei. Das ist aus unserer Sicht nicht zu erklären! Gerade in der Weinbranche führt die Maut zu einer ungerechtfertigten Belastung für die Betriebe beim Transport. Landwirtschaftsminister Özdemir will laut einer Pressemeldung eine Ausnahme für den Garten- und Landschaftsbau. Der Weinbau wird nicht erwähnt.

Wir Winzer leisten einen erheblichen Beitrag zur Biodiversität und für die Kulturlandschaft – und dies trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen und sollen nun erneut zur Kasse gebeten werden. Das ist nicht akzeptabel. Herr Özdemir, Herr Wissing – was für den Landschaftsbau gelten soll, muss auch für den Weinbau gelten!

Jens Göhring
DWV-Vizepräsident

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