Bonn / Brüssel – Gesunde Reben erfordern Pflanzenschutz und daher ist der gemeinsam mit dem „EU-Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR)“ veröffentlichte EU-Kommissionsvorschlag über die „Wiederherstellung der Natur (NRL)“ von besonderer Brisanz. Mit dem Verordnungsvorschlag zur Naturwiederherstellung sollen die Ziele der Biodiversitätsstrategie und damit des Green Deals erreicht werden. „Erst durch die Nutzung als Weinbaufläche wird in vielen Schutzgebieten nachweislich die Biodiversität gefördert. Insbesondere in Lagen mit Trockenmauern. Diese sichern seit Jahrhunderten die Steillagen der Weinberge und bieten Lebensraum für schützenswerte Tiere wie der Mauereidechse oder dem Apollofalter“, so DWV-Präsident Klaus Schneider. Gerade die Steillagengebiete an Mosel und Mittelrhein besäßen bereits heute einen hohen ökologischen Wert. Der Weinbau sei hier zentraler Baustein einer kleinräumlichen, stark strukturierten und seit Jahrhunderten stabilen Verbindung aus anthropogener Nutzung und ökologischer Nutznießung.
Schneider fordert daher von der Bundesregierung als auch von der EU-Kommission, die positiven Auswirkungen der weinbaulichen Bewirtschaftung in das vorgeschlagene EU-Pflanzenschutzpaket aufzunehmen und den Weinbau in Schutzgebieten zu stärken.
Der EU-Verordnungsvorschlag für eine nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sieht dies jedoch bis jetzt nicht vor: Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten empfindlichen Gebieten bedeutet das Aus jeglicher Bewirtschaftung von Rebflächen und damit die Aufgabe der strukturreichen und schützenswerten Landschaft sowie mittelfristig der nachgelagerten Wirtschaftsbereiche.
Der DWV rechnet mit einer Betroffenheit von über 30% der bundesweiten Rebfläche und lehnt das Totalverbot in den Schutzgebieten ab. Der Bundesverband plädiert für einen Pflanzenschutzmitteleinsatz, der sich an dem Schutzcharakter des entsprechenden Gebietes orientiert, bspw. in Anlehnung an das Biodiversitätsstärkungsgesetz in Baden-Württemberg. Totale Verbote konterkarieren das Schutzziel und entziehen den Weinbaubetrieben ihre Existenzgrundalge.
„Anstatt pauschaler Totalverbote zur Reduktionszielerreichung setzen wir uns für die Analyse von Reduktionspotentialen im Weinbau ein, die Nachhaltigkeit und Landschaftserhalt in den Einklang bringen.“, schlägt DWV-Generalsekretär Christian Schwörer vor. „Für eine erfolgreiche Umsetzung der Ziele müssen zudem die Anforderungen praxisnah in den Bereichen Planung, Monitoring und Evaluierung so gestaltet werden, dass die Winzer:innen ihre Ressourcen prioritär auf die Umsetzung konkreter Maßnahmen fokussieren können.“ Der Entwicklung einer solchen praxisnahen Pflanzenschutzmittelreduktionsstrategie stehe der DWV offen gegenüber.
Der Deutsche Weinbauverband e.V., kurz DWV, ist die Berufsorganisation der deutschen Winzerinnen und Winzer. Er vertritt die Gesamtinteressen seiner Mitglieder gegenüber internationalen und nationalen Institutionen und Organisationen und setzt sich dafür ein, die beruflichen Belange der deutschen Winzerschaft zu wahren und zu fördern.