Bonn – „Die Intention hinsichtlich der Ökoregelungen waren gut – aber einfach nicht für und mit den Menschen gemacht, die sie erfüllen sollen“, so fasst DWV-Präsident Klaus Schneider die Auswertung der Ökoregelungen (EcoSchemes) der Bundesländer Mitte Mai zusammen. Bei den Ökoregelungen handelt es sich um einjährige Agrarumweltmaßnahmen, die im Rahmen in der GAP-Strategie gefördert werden. „Wir sehen, dass die Förderungen im zurückliegenden Jahr im Weinbau praktisch gar nicht in Anspruch genommen wurden. Das liegt nicht an der Bereitschaft der Branche, diese Leistungen zu erbringen, sondern eindeutig an der Rahmengestaltung, die an der fachlichen Praxis vorbeigeht.“
Nachdem die Agrarministerinnen und -minister sich Ende Juli auf eine Anpassung der Ökoregelungen für 2024 verständigt hatten, zeigt sich der DWV-Präsident weiter besorgt: „Leider müssen wir feststellen, dass auch die für 2024 vorgesehenen Änderungen der Ökoregelungen keine Verbesserung für den Weinbau bedeuten. Die Vorgaben sind weder praktikabel noch bürokratiearm, so wie es uns versprochen wurde. Ich gehe deshalb davon aus, dass auch 2024 im Weinbau die Mittel nicht ausgeschöpft und somit Sinn und Zweck der Ökoregelungen konterkariert werden.“ Es brauche jetzt noch weitere Anpassungen. „Für den Weinbau bzw. den Bereich der Dauerkulturen gibt es überhaupt nur zwei relevante Ökoregelungen“, ergänzt DWV-Generalsekretär Christian Schwörer. „Von diesen wurden nun lediglich 73 ha für Blühstreifen beantragt, hier waren 9.283 ha geplant gewesen! Ein deutliches Signal, dass die Ökoregeln in der jetzigen Form kaum für die Praxis umsetzbar sind. Davor haben wir in der Vergangenheit bereits mehrfach gewarnt!“
Um die Attraktivität der Ökoregelungen zu steigern, hatte der DWV bereits frühzeitig gefordert, dass die Ökoregelungen mindestens die Kosten der Erzeugerschaft abdecken, einfach zu beantragen sein und im Einklang mit Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen stehen müssen. Der komplette Verzicht auf Pflanzenschutz ist im Weinbau nicht möglich. „Der Erhalt der Biodiversität sowie die Erreichung von vereinbarten Umweltambitionen ist – insbesondere mit Blick auf die EU-Verordnungsvorschläge zur Wiederherstellung der Natur als auch zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln – nur mit Hilfe der GAP-Budgetmittel möglich“, so DWV-Generalsekretär Schwörer. Dies macht es aus Sicht des Deutschen Weinbauverbandes umso wichtiger, die für den Weinbau vorgesehenen Ökoregelungen sinnvoll und attraktiv auszugestalten.
Der DWV hat daher auf Basis eines Vorstandsbeschlusses von Ende Juli nun seine Forderungen konkretisiert. Die Attraktivität von Blühstreifen muss durch eine erhebliche Prämienerhöhung gesteigert werden. „Mit dem vorliegenden Vorschlag der Minister zur Erhöhung würden Umweltleistungen unserer Winzerinnen und Winzer weiterhin nicht ausreichend honoriert. Wir schließen uns hier daher der Forderung des Deutschen Bauernverbandes an“, so Schneider. Des Weiteren fordert der DWV, dass durch eine neue Ökoregelung die Förderung von einjährigen Blühflächen mit kompletten Pflanzenschutzmittelverzicht eingeführt wird. Da der komplette Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Rahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung nicht möglich ist, sollen Brachephasen zwischen Rodung und einer späteren Wiederbepflanzung für die Umsetzung dieser neuen Ökoregelungen genutzt werden. Die Förderhöhe müsse dabei zumindest die Kosten für Pacht und Begrünungseinsaat ausgleichen. „Die Blühfläche macht fachlich Sinn und nutzt die neue Möglichkeit der verlängerten Pflanzgenehmigung auf sechs Jahre. Hier würden Weinrecht, Bodengesundheit und Biodiversität tatsächlich mal Hand in Hand gehen“, argumentiert Schwörer.
Der DWV fordert, dass seine konkreten Vorschläge bei dem Änderungsantrag für den Strategieplan 2024 noch geprüft werden und würde es sehr begrüßen, wenn diese auf der Zielgeraden der laufenden Überarbeitung, spätestens aber bei der nächsten Überarbeitung, Berücksichtigung finden.
„Der Berufsstand ist bereit, einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten, muss aber seine Betriebe wirtschaftlich führen können und Familien ernähren“, fasst Schneider die Forderung zusammen. „Nichts anderes ist die ehrliche Kalkulation der tatsächlichen Kosten! Jetzt muss die Politik zeigen, ob sie eine attraktive Regelung gestalten will oder ob es für Dauerkulturen bei bloßen Lippenbekenntnissen bleibt!“.
Der Deutsche Weinbauverband e.V., kurz DWV, ist die Berufsorganisation der deutschen Winzerinnen und Winzer. Er vertritt die Gesamtinteressen seiner Mitglieder gegenüber internationalen und nationalen Institutionen und Organisationen und setzt sich dafür ein, die beruflichen Belange der deutschen Winzerschaft zu wahren und zu fördern.