Gut ein halbes Jahr nach den verheerenden Spätfrösten in mehreren unserer Anbaugebiete und gut drei Monate nach der Forderung von Bundesminister Özdemir steht fest, dass es 46,5 Mio. Euro für Frostschäden in den Bereichen Obst, Gemüse und Wein aus der EU-Krisenreserve gibt. Vergangene Woche erreichte uns nun der Entwurf zur nationalen Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Ausschüttung der Beihilfe.
Hier sehen wir noch Verbesserungsbedarf! Zwar begrüßen wir, dass es keiner – inzwischen auch nicht mehr möglichen – Gutachten zum Schadensnachweis bedarf, aber es gibt noch viele offene Fragen. Insbesondere die Betriebe, die vorbeugend im Rahmen der GAP-Förderung in eine Mehrgefahrenversicherung investiert haben, werden im Entwurf des BMEL nicht hinreichend berücksichtigt.
Auch über die Möglichkeiten der Förderung der für die Kulturlandschaft so wichtigen kleinen Betriebe im Rahmen der Verordnung muss noch einmal gesprochen werden!
Wenn schon Frosthilfe, dann auch sinnvoll!