Im Rahmen des Weinbaupolitischen Kongresses des Deutschen Weinbauverbandes (DWV) am 13.04.2022 stellten sich die für Weinbau zuständigen Minister aus Baden-Württemberg, Peter Hauk, und aus Rheinland-Pfalz, Daniela Schmitt, den Fragen des Deutschen Weinbauverbandes (DWV) zur ihrer Sicht der derzeitigen Lage und zu ihren Prognosen und Plänen für die Zukunft des Weinbaus.
Pflanzenschutzmittel und Steillage
Peter Hauk: Die Vorgaben unseres Biodiversitätsstärkungsgesetzes, aber auch der bundesweit geltenden Pflanzenschutzanwendungsverordnung verlangt dem Weinbau in Schutzgebieten viel ab. In den Naturschutzgebieten im Land ist es der Umweltverwaltung unter Mitwirkung der Landwirtschaftsverwaltung jedoch gelungen, Ausnahmen für den Weinbau dahingehend zu schaffen, dass der Weinbau in vielen Naturschutzgebieten als unerlässlich für die Erhaltung des Schutzgebiets gilt. Damit dort eine Bewirtschaftung weiterhin möglich ist, wurden Listen für weiterhin anwendbare PflanzenschutzmitteI erstellt, auf die sich Antragsteller für Ausnahmen beziehen können. Gemäß der Pflanzenschutzanwendungsverordnung sind in gesetzlich geschützten Biotopen Trockenmauern von den Einschränkungen, insbesondere der Herbizidanwendung, ausgenommen, so dass auch hier den besonderen Bedingungen im Weinbau Rechnung getragen wird.
Das Verbot der Anwendung von Glyphosat in Wasserschutzgebieten nach der Pflanzenschutzanwendungsverordnung trifft den Weinbau relativ stark und es sind keine Ausnahmen vorgesehen. Die Genehmigung von Alternativmitteln für den Übergang hilft hier zunächst weiter.
DWV: Das Land Rheinland-Pfalz fördert Programme zur Nachhaltigkeit. Uns als Erzeugerverband beschäftigt natürlich auch das Thema Ökonomische Nachhaltigkeit. Das Anbaugebiet Mosel ist für seine Steillagen berühmt. Voraussichtlich kein Glyphosat mehr ab 2024, 12 € Mindestlohn und Steillagenriesling im Handel teilweise für unter 5 €. Plant das Land eine Unterstützung der Steillagen?
Daniela Schmitt: Der Steillagenweinbau ist mit der Geschichte der Mosel eng verwoben. Er prägt eine ganz einzigartige Kulturlandschaft. Neben den Spitzenweinen sorgt er somit auch zu einem guten Teil für die landschaftliche Schönheit und die touristische Attraktivität der Mosel. Deshalb ist es selbstverständlich, dass wir hier als Land eine große Unterstützung anbieten – und das im Übrigen seit vielen Jahren. Unser Angebot für den Steillagen- und Steilstlagenweinbau oder die Terrassenlagen ist so vielfältig, dass es den Rahmen sprengen würde, nun alle aufzuzählen. Ich möchte daher gern den Blick auf die technologischen Entwicklungen und innovativen Fortschritte in den Bereichen Arbeitserleichterung im Steilhang richten, die mit großer Unterstützung unseres Steillagenzentrums beim DLR Mosel ermöglicht wurden: Der Steillagenvollernter ist bereits heute eine wertvolle Innovation in der Lese, in Zukunft sollen Drohnen den Pflanzenschutz erleichtern.
Zukunft des Bioweinbaus und Kaliumphosphonat
DWV: Wie sieht ein zukunftsfähiger Bioweinbau in Baden-Württemberg aus und wie möchte das Land die Betriebe überzeugen und unterstützen?
Peter Hauk: Baden-Württemberg hat sich entsprechend dem Biodiversitätsstärkungsgesetz das Ziel gesetzt, die ökologisch bewirtschaftete Fläche bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent auszudehnen. Dieses Ziel wird insgesamt mit dem Maßnahmenbündel des Aktionsplans »Bio aus Baden-Württemberg« unterstützt. Dabei wird ein markt- und nachfrageorientierter Ansatz verfolgt.
Zur Unterstützung des Ökoweinbaus arbeiten wir auf verschiedenen Ebenen:
Das Thema Ökoweinbau steht und fällt natürlich mit der Nutzung von Kaliumphosphonat. Die Verwendung dieses Mittels ist aktuell im Bioanbau leider nicht möglich. Ich setze mich jedoch seit langem intensiv dafür ein, dass Brüssel seine Haltung hierzu ändert. Bisher ist es uns trotz aller Gespräche und Initiativen leider nicht gelungen, dass Kaliumphosphonat im Ökoweinbau wieder nutzbar wird. Wir setzen uns jedoch weiterhin dafür ein, vor allem weil trotz intensiver Forschungsarbeit der vergangenen Jahre bisher keine wirksamen Alternativen zu Kupfer und Kaliumphosphonat zur Bekämpfung der wichtigsten Rebkrankheit, dem Falschen Mehltau, zur Praxisreife gebracht werden konnten.
Darüber hinaus werden im Rahmen von verschiedenen Forschungsprojekten zum Beispiel Lösungsansätze für Nachhaltigkeitskonzepte im Weinbau sowie zu Vermarktungsstrategien für pilzwiderstandsfähige Rebsorten durchgeführt. In unserem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) planen wir neue Maßnahmen für den Weinbau. Außerdem soll die geplante FAKT-Förderung »Ökolandbau – Einführung« und »Ökolandbau – Beibehaltung« ab 2023 erhöht werden. Näheres hierzu unter dem Thema »Wirtschaftliche Herausforderungen und Honorierung«.
Wir sind im Land mit unseren Fachinstituten sehr aktiv, um die Betriebe – integriert wie ökologisch – mit unserer Facharbeit in ihrem täglichen Wirtschaften zu unterstützen.
DWV: Wie möchte das Land Rheinland-Pfalz die Betriebe von der Vision überzeugen und unterstützen? Der Kollege Hauk hat Kaliumphosphonate angesprochen. Diesen fehlt aktuell die Zulassung im Bioweinbau. Hier würde uns auch Ihre Meinung interessieren.
Daniela Schmitt: Im Weinbau erleben wir den großen Gegensatz von konventionellem Weinbau und Bioweinbau nicht. Bei uns in Rheinland-Pfalz ist Bioanbau ein fester Bestandteil der Ausbildung in der Berufsschule und darauf aufbauend in der Fachschule. Wir beobachten in jüngster Zeit, dass sich immer mehr Biowinzer und konventionell wirtschaftende Winzerinnen und Winzer für das Thema Nachhaltigkeit interessieren und zusätzliche Anstrengungen im Bereich Nachhaltigkeit auf sich nehmen.
Wir arbeiten auf Fachebene daran, wie eine Listung von Kaliumphosphonat auf EU-Ebene für den ökologischen Weinbau erreicht werden könnte. Der Wirkstoff ist langfristig zugelassen und wird für den ökologischen Weinbau dringend benötigt. Wir unterstützen dies, da sich mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass ganz ohne Hilfsmittel der Ökoanbau nicht mehr funktioniert.
Wirtschaftliche Herausforderungen und Honorierung
DWV: Die Winzerinnen und Winzer leisten bereits erhebliche Beiträge zum Ökosystem. Es wird aber noch mehr von ihnen gefordert. Die neuen Ökoregelungen in der GAP sind jedoch weder praxistauglich noch in der Förderhöhe attraktiv. Wie planen Sie, das Interesse der Erzeuger zu stärken und sie in ihrer wichtigen Rolle zu unterstützen?
Peter Hauk: Ich gebe Ihnen Recht, für den Bereich der Sonderkulturen gibt es leider nicht sehr viele Öko-Regelungen. Hier kann die Aussaat von Begrünungsmischungen auf einer eigenen Fläche oder auch in den Fahrgassen (150 €/ha) sowie die Öko-Regelung zur Bewirtschaftung von einzelnen Dauerkulturflächen ohne Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (130 €/ha) genutzt werden. Dabei ist nur die Fahrgassenbegrünung einigermaßen attraktiv.
Wer seine Flächen in einem Natura-2000-Gebiet liegen hat, bekommt außerdem auch noch die Prämie von 40 € durch die Öko-Regelung »Anwendung von durch Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten«.
Eine große Kritik von mir an den Öko-Regelungen des Bundes sind die oft sehr geringen Prämienhöhen und der Verzicht auf die Anreizprämie, mit der eine Einkommenskomponente in den Öko-Regelungen zur ausreichenden Honorierung der Ökosystemdienstleistungen der Betriebe möglich gewesen wäre. Hierfür hatte sich Baden-Württemberg immer stark gemacht. Leider wurde das vom Bund nicht umgesetzt.
Aber es ist wichtig, dass die Betriebe nicht immer nur nach den Öko-Regelungen schauen. Wir haben insgesamt ein ausgebautes Unterstützungssystem in den Sektorprogrammen der 1. Säule und in unserem Agrarumweltprogramm in der 2. Säule.
Die 2. Säule in Baden-Württemberg werden wir in der neuen Förderperiode weiter ausbauen. In unserem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) ist vorgesehen, die neue Maßnahme »Herbizidfreie Bewirtschaftssysteme in Dauerkulturen« (300 €/ha) einzuführen. Diese Maßnahme ist mit den neuen Öko-Regelungen für die Dauerkulturen ohne Einschränkungen kombinierbar.
Für die Einführung der ökologischen Bewirtschaftung soll die Ausgleichsleistung auf 1.450 €/ha und Jahr in Dauerkulturen erhöht werden.
Für die Beibehaltung der ökologischen Bewirtschaftung ist eine Erhöhung der Förderung auf 1.000 €/ha und Jahr für Dauerkulturen geplant.
Die Prämien sind noch extern zu verifizieren und von der EU-Kommission zu genehmigen.
Ebenso werden wir als reine Landesförderung die Förderung des Handarbeitsweinbaus (3.000 €/ha) und das Förderprogramm für Pheromonverfahren im Weinbau (100 €/ha) fortsetzen.
DWV: Blühstreifen, Verzicht auf chem.-synth. PSM sind die Ökoregelungen in der GAP. Diese scheinen nicht hoch genug honoriert und praxisuntauglich. Will Rheinland-Pfalz hier mit eigenen Maßnahmen die Winzerinnen und Winzer unterstützen? Gibt es auch in ihrem Land eine Biodiversitätsstrategie?
Daniela Schmitt: Sie sprechen die neue Gemeinsame Agrarpolitik GAP an, mit der neu beginnenden Förderperiode ab 2023, die bis 2027 gelten soll. Die GAP ab 2023 verfolgt die Hauptziele, einen intelligenten, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektor zu fördern und die Ernährungssicherheit zu gewährleisten, Umweltpflege und Klimaschutz deutlich zu verbessern und das sozioökonomische Gefüge der ländlichen Räume zu stärken. Das sind die drei Säulen der Nachhaltigkeit nämlich Ökonomie, Ökologie und soziale Verträglichkeit, die wir ebenfalls in Rheinland-Pfalz umsetzen.
Rheinland-Pfalz erhält für die Förderperiode 2023 bis 2027 in der Summe rund. 1,52 Milliarden € für die Förderung der Landwirtschaft und des Weinbaus, von Umwelt-, Natur-, Tier- und Klimaschutz sowie der ländlichen Räume.
Für einen Weinbaubetrieb gibt es dann, durch die neu hinzugenommenen Ökoregeln der ersten Säule, die Möglichkeit zur Anlage der erwähnten Blühstreifen beziehungsweise Blühflächen. Für diesen Beitrag zur Förderung der biologischen Vielfalt in Rheinland-Pfalz gibt es eine Ausgleichszahlung, die aus hiesiger Sicht aber zu wenig finanzielle Anreize schafft.
Klimawandel
DWV: Der Klimawandel betrifft uns alle. Wetterextreme werden dabei immer gewaltiger und können zu erheblichen Einkommenseinbußen führen. Wie sehen Sie das Verhältnis von Prävention und Versicherung und wie stellen Sie sich eine ideale Mischung vor?
Peter Hauk: Die Häufigkeit und das Ausmaß extremer Wetterereignisse haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen und werden aufgrund des globalen Klimawandels wahrscheinlich weiter zunehmen. Vor diesem Hintergrund kommt dem Risikomanagement in der Landwirtschaft eine wesentliche Bedeutung zu. In erster Linie sind die landwirtschaftlichen Unternehmen selbst für eine adäquate Risikovorsorge gegen Wetterextreme durch verschiedene innerbetriebliche Maßnahmen (zum Beispiel Sortenwahl, Anbaudiversifizierung, technische Schutzeinrichtungen, etc.) verantwortlich. Aufgabe der Politik ist es, geeignete Rahmenbedingungen für Prävention und betriebliches Risikomanagement zu gewährleisten.
In diesem Kontext spielt auch die Risikovorsorge durch Versicherungen eine wichtige Rolle. Eine staatliche Unterstützung von Versicherungen bietet sich an, um neue Versicherungsangebote am Markt zu etablieren oder um Versicherungen für den Einzelbetrieb wirtschaftlich tragfähig zu machen. Baden-Württemberg ist hierbei mit dem Pilotprojekt Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau auf Bundesebene Initiator und Vorreiter.
DWV: Frau Schmitt, gerade Ihr Bundesland war im letzten Jahr, wir erinnern uns alle an die Flutkatastrophe an der Ahr, von Wetterextremen schwer betroffen. Daher möchte ich auch an Sie die Frage stellen, Prävention und Versicherung, wie sieht die Zukunft aus?
Daniela Schmitt: Wir beobachten diese Extremwetterlagen immer häufiger. Eine Katastrophe wie an der Ahr haben wir uns trotzdem alle nicht ausmalen können. Die Beseitigung der Schäden wird uns noch viele Jahre beschäftigen. Beim Wiederaufbau wird es durch planvolles und gut abgestimmtes Vorgehen darum gehen, solche Schadensausmaße künftig soweit möglich zu verringern oder zu verhindern. Versicherungen gegen die finanziellen Verluste durch solche Ereignisse sind darüber hinaus ein wichtiger Baustein der Risikovorsorge, beispielsweise Elementarschaden- und Ernteversicherungen. Rheinland-Pfalz setzt sich seit geraumer Zeit dafür ein, dass der Bund den Weg für eine Förderung der Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft frei macht. 2021 haben wir die Unterstützung von Mehrgefahrenversicherung in das Nationale Stützungsprogramm für den Weinsektor aufgenommen. Bei der Mehrgefahrenversicherung, die bei Spätfrost und Hagel sehr wichtig ist, konnten wir die Förderbedingungen gegenüber dem Jahr 2021 noch einmal deutlich verbessern: Winzer, die Ertragsverluste durch den Abschluss einer Mehrgefahrenversicherung mindern wollen, können ab diesem Jahr einen Prämienzuschuss in Höhe von 80 Prozent erhalten.
Piwis
DWV: Wir würden zum Abschluss noch gerne das Thema PIWIs ansprechen. Bisher wenig Akzeptanz vom Verbraucher, wenig Pflanzgut am Markt, große Hoffnung der Politik. Woraus ziehen Sie Ihre Hoffnung?
Daniela Schmitt: Die Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission sieht vor, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 halbiert werden soll. Von diesem Ziel bin ich nicht begeistert, da wir nicht wissen, welche neuen Schaderreger der Klimawandel mit sich bringt. Pilzwiderstandsfähige Rebsorten, PIWIs, können aber einen Beitrag zur Senkung des Mitteleinsatzes leisten. Auch PIWI-Rebsorten können im Rahmen der Umstrukturierung gefördert werden. Außerdem arbeiten wir daran, alle aussichtsreichen Neuzüchtungen auf die für Deutschland allgemeingültige, für den Anbau klassifizierte Rebsortenliste zu setzen. Was der Verbraucher aber im Endeffekt nachfragt, liegt nicht in unserer Hand.