Stellungnahme des DWV zum Entwurf des Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen – Ausgabe 2023

Die Regelung, dass die Fläche von Glasverpackungen, die mit wasserfesten Kunststoffhaftetiketten versehen ist, nicht dem verfügbaren Wertstoffanteil zuzurechnen ist, wurde dem Mindeststandard 2022 hinzugefügt.

Nach Veröffentlichung des Mindeststandards 2022 am 01.09.2022 hat das Umweltbundesamt (UBA) im November 2022 den Bericht „Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG 2020/2021“ (UBA-Bericht) veröffentlicht.

Die aktuellen Ergebnisse der Praxis der Sortierung und Verwertung von Behälterglas bezüglich des Einsatzes eines mechanischen Etikettenentferners oder eines Trommeltrockners (V2) sowie der NIR-Erkennung (UBA-Bericht, S. 110) sollten im Mindeststandard 2023 berücksichtigt werden.

Auf Grundlage des UBA-Berichts zur „Praxis der Sortierung und Verwertung im Sinne des § 21 VerpackG 2020/2021“ sollte der Mindeststandard 2023 die Regelung in Kapitel 4.2 „Sortierung und Trennbarkeit“ streichen, dass die Fläche von Glasverpackungen, die mit wasserfesten Kunststoffhaftetiketten versehen ist, nicht dem verfügbaren Wertstoffanteil zuzurechnen ist.

Der Deutsche Weinbauverband e.V., kurz DWV, ist die Berufsorganisation der deut­schen Winzerinnen und Winzer. Er vertritt die Gesamtinteressen seiner Mitglieder gegenüber internationalen und nationalen Institutionen und Organisationen und setzt sich dafür ein, die beruflichen Belange der deutschen Winzerschaft zu wahren und zu fördern.

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