Der Gesetzgeber ist gerade dabei, eine Reform der Grundsteuer zu beschließen, die auch den Weinbau stark betreffen wird. Für die Erhebung der Steuer sollen in Zukunft Bodenwert und auch Erträge berücksichtigt werden. Für die Winzer sind darüber hinaus Zuschläge für Wirtschaftsgebäude vorgesehen, die für die Fass- und Flaschenweinerzeugung relevant sind. Die Bewertung der Wohnimmobilien innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe wird zudem zu einer steuerlichen Zusatzbelastung führen.
Abhängig vom Hebesatz der Gemeinde könnten diese Regelungen zu einer kräftigen Erhöhung der Grundsteuer führen, die wir so keinesfalls akzeptieren können!
Ich erinnere an das Versprechen der Politik, dass die Reform nicht zu einer (massiven) Steuererhöhung für uns Winzer führen wird. Mein Appell geht auch an die Weinbau treibenden Bundesländer, die vorgesehene Öffnungsklausel zu nutzen, sofern der jetzige Gesetzentwurf auch im Bundesrat Zustimmung findet.
Ingo Steitz, DWV-Vizepräsident