GESCHÄFTSFÜHRER:INNEN-SCHREIBEN NR. 9/2024

Hinweis zur EU-Krisenreserve – Frostschäden

+++ Zur Info +++

Sehr geehrte Geschäftsführer:innen der regionalen Verbände,

wie bereits in zwei Sitzungen informiert, wird es eine Frosthilfe aus der Agrarkrisenreserve der EU für Österreich, Polen und Tschechien geben. Diese wurde im Amtsblatt der EU vom 24. Juli 2024 veröffentlicht und ist inwzischen in Kraft. Dabei definiert die Verordnung (EU) 2024/2030 nahezu keine Kriterien sondern legt lediglich die Summe der Förderung sowie bestimmte Modalitäten und ein Verbot der Doppelförderung fest. Weitere Kriterien, wie bspw. ein Nachweis eines Frostschadens zu erbringen sein wird, müssen durch die Mitgliedstaaten definiert werden.

Bundesminister Özdemir hat wiederholt in Brüssel die Unterstützung auch für Deutschland gefordert.

Im Rahmen der Bund-Länder Besprechung vergangene Woche konnte hier, nach Informationen des DWV, jedoch kein Kompromiss über eine eventuelle Zuständigkeit im Bereich der Abwicklung, der Kontrolle oder der Begründungserfordernisse erreicht werden. Vielmehr wurde durch die Bundesländer wohl die mögliche negative Auswirkung auf die Förderung der Frostversicherungen im Rahmen der GAP-Förderung betont, die auch der DWV durchaus kritisch sieht. Problematisiert wurde auch das Verhältnis zu bereits einigen parallel angelaufenen Länderprogrammen zur Frosthilfe.

Nach derzeitigem Stand sieht es dennoch danach aus, dass die EU-Kommission einen Rechtsakt für Deutschland erlassen wird, der neben Obst und Gemüse auch den Wein umfasst. Es gibt jedoch noch keinen Entwurf und keine schriftliche Bestätigung. Eine Abstimmung im zuständigen Ausschuss wird frühestens im August erfolgen. Inhaltlich wird es dabei ausschließlich um Frostschäden, nicht um Destillation gehen können.

Eine Herausforderung für die Praxis wird, bei einer voraussichtlich frühesten Öffnung der Agrarkrisenreserve im September, vor allem die Begründung des wirtschaftlichen Schadens durch den Frost. Um diese sicherzustellen, scheint es ggf. geboten, betroffene Betriebe individuell anzusprechen, um eine entsprechende Begründung bzw. Dokumentation des Schadens zu gewährleisten, bevor dies nicht mehr möglich sein wird. Das BMEL hat sich hier nicht geäußert, wie eine Schadensfeststellung erfolgen soll, ob umfangreiche fotografische Dokumentation sowie Bestätigungsschreiben von Beratungsinstitutionen erforderlich sind oder ob am Schluss nur auf die Ernteausfälle geschaut wird.
Ob es Sinn ergibt, auf Basis dieser noch als unsicher einzustufenden Informationen die gesamte Mitgliederschaft zu informieren, bitten wir Sie selbst zu entscheiden. Wir werden hier im engen Austausch mit dem BMEL bleiben und Sie immer sehr zeitnah auf dem Laufenden halten.

Gehen Sie in der Zwischenzeit gerne auf die für Sie zuständigen Landesvertreter:innen zu und erfragen auch hier den aktuellen Stand und die entsprechende Positionierung. Wir würden uns über eine entsprechende Rückmeldung freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schwörer

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