Noch nicht ausgereift

Quelle: DWI

Das Fazit eines kürzlich veröffentlichten Berichtes des Europäischen Rechnungshofes muss uns nachdenklich stimmen, da demnach die EU-Weinbaupolitik weder zur ökologischen noch zur ökonomischen Nachhaltigkeit der Betriebe beiträgt. Ist das tatsächlich so?

Der Europäische Rechnungshof äußert in einem Sonderbericht mit dem Titel »Umstrukturierung und Bepflanzung von Rebflächen in der EU: Unklare Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und begrenzte ökologische Ambitionen« Bedenken hinsichtlich der Wirkung von Umstrukturierungsmaßnahmen und dem seit 2016 geltenden Neupflanzungssystem. Die Weinpolitik der EU bleibe bei der Ausgestaltung und Umsetzung dieser Maßnahmen hinter den Umweltzielen zurück, und die entsprechenden Maßnahmen würden nicht direkt auf die Wettbewerbsfähigkeit der Branche abzielen, so der Rechnungshof.

Viele Feststellungen des Berichts sind zutreffend. Die Frage ist aber, ob der Rechnungshof bei der Beleuchtung der Maßnahmen die richtigen Ziele in den Fokus genommen hat? Wurden diese Maßnahmen nicht zur Steigerung der Konkurrenzfähigkeit der Betriebe von der EU eingeführt? Und werden diese jetzt wegen ihren fehlenden Auswirkungen auf die ökologische Nachhaltigkeit kritisiert? In diesem Zusammenhang muss ich zwangsläufig an die immer noch kontroverse Diskussion über die Zukunft der Absatzfördermaßnahmen der EU denken. Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollten nur so genannte nachhaltige Produkte gefördert werden, zu denen weder Wein noch rotes Fleisch zählen. Diese sollten daher von diesen Förderprogrammen ausgeschlossen werden. Zu Recht hat der Berufsstand nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Ziel dieser EU-Maßnahmen ist, die Kon­kurrenzfähigkeit von europäischen Produkten zu steigern – und nicht die nachhaltige Produktion!

Eingangs stellt der Rechnungshof zutreffend fest, dass die Winzer jährlich rund 500 Millionen Euro von der EU erhalten, um ihre Rebflächen umzustrukturieren, um wettbewerbs­fähiger zu werden. Mit dem seit 2016 geltenden Genehmi­gungssystem für Neupflanzungen soll zudem ein kontrollier­tes Wachstum des Produktionspotenzials (von jährlich bis zu ein Prozent) ermöglicht und gleichzeitig ein Überangebot vermieden werden, um Marktstörungen zu verhindern. Im weiteren Verlauf des Berichts stellt er sodann fest, dass im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahme jedoch die öko­logische Nachhaltigkeit kaum berücksichtigt wird. Des Weiteren seien laut Rechnungshof auch die Umweltauswirkungen des Genehmigungssystems für Rebpflanzungen nicht bekannt. Tatsächlich wenig überraschend bei dieser strukturellen Maßnahme, die nicht als grüne Maßnahme gedacht war! Hier geht der Rechnungshof jedoch plötzlich von neuen grünen Zielen dieser Maßnahmen aus. Der Rechnungshof erwartet, dass auch mit der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik keine Besserung eintreten wird. Grund: Die Umweltziele sind für den Weinsektor zu niedrig angesetzt. Der Deutsche Weinbauverband stimmt dieser Prognose zu, jedoch aus einem anderen Grund. Bei den neu eingeführten Eco-Schemes ist das Angebot für den Weinbau einfach nicht zufriedenstellend. Das grüne Angebot wird ohne Nachbesserung auch in Zukunft nicht angenommen werden. Um die Attraktivität dieser Eco-Schemes zu steigern, müssten diese aus unserer Sicht mindes­tens die Kosten decken und im Einklang mit Pflanzenschutz- und Düngemaßnah­men stehen. Angeregt hatten wir daher die (umfassend) geförderte Anlage von Blühflächen mit komplettem Pflanzen­schutzmittelverzicht auf gerodeten Wein­bergsflächen. Ökonomische und ökolo­gische Nachhaltigkeit müssen also nicht im Widerspruch stehen. Die Lösung wäre eine ausreichende Honorierung der Umweltleistungen der Betrie­be. Zu hoffen ist, dass derartige Vorschläge von der Politik aufgegriffen werden, die einen Beitrag zu der vom Rechnungs­hof geforderten ökologischen und öko­nomischen Nachhaltigkeit leisten wür­den.

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