Ja zu Klimaschutz, aber auch zur Zukunftsfähigkeit des Weinsektors!

Quelle: DWI

Der Jahrestag des Ahrhochwassers hat uns erneut die Folgen des Klimawandels in Erinnerung gerufen. Richtig und wichtig ist daher das Ziel des Green Deals, Europa langfristig klimaneutral zu machen! Aktuell vorgeschlagene Gesetzesinitiativen der EU – insbesondere drohende Pflanzenschutzverbote – könnten jedoch die Zukunftsfähigkeit des Berufsstandes erheblich bedrohen.

Am Jahrestag der Flutkatastrophe hatte DWV-Präsident Schneider mit einer kleinen Delegation Winzer an der Ahr besucht, um vor Ort zu erfahren, welchen Herausforderungen die Winzer weiterhin ausgesetzt sind (lesen Sie im ddw Nr. 15 mehr dazu). Bemerkenswert waren der Wille und der Mut der Winzer, nicht aufzugeben und den mühsamen Wiederaufbau systematisch anzugehen. Noch sind die Folgen der Hochwasserkatastrophe deutlich sichtbar. Diese lenken die öffentliche Diskussion auf verstärkt auftretende Extremwetterereignisse, die klare Zeichen des Klimawandels sind. So auch das Ergebnis einer Studie der World Weather Attribution, die die Rolle des Klimawandels bei den verheerenden Überschwemmungen an Ahr untersucht hatte. Durch den „menschengemachten Temperaturanstieg habe die Wahrscheinlichkeit für extreme Regenfälle sich um das 1,2 bis 9-Fache erhöht.“ Auch die Intensität der extremen Niederschläge sei laut Studie erheblich gestiegen.

Zwar war die Flutkatastrophe keineswegs allein eine Folge des Klimawandels – viele Stimmen betonten, dass die Frühwarnsysteme sich als untauglich erwiesen hätten. Ein Mangel an organisierten oder geübten Kommandostrukturen im Katastrophenfall sei deutlich geworden. Nichtsdestotrotz müssen entscheidende Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden, um solche Ereignisse wieder erheblich reduzieren zu können.         

Mit dem europäischen Green Deal soll u.a. eine klimaverträgliche, aber auch sichere, nachhaltige, gerechte und erschwingliche Produktion von Lebensmitteln erreicht werden. Auch mit der Überarbeitung der Richtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln möchte die EU einen gesetzlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsziele des Green Deals schaffen. Bereits vor der Veröffentlichung hatte man die Frage aufgeworfen, ob die vorgesehene Pflanzenschutzmittelreduktion nach derzeitigem Stand im Weinbau umsetzbar sein wird. Der nun jüngst veröffentlichte Verordnungsvorschlag beinhaltet aber noch weitere sehr kritische Regelungen. Es werden nicht nur 50% Reduktion des Pestizideinsatzes sowie des Einsatzes gefährlicherer Pflanzenschutzmittel im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015, 2016, 2017 als Ziel gesetzt. Vielmehr ist ein Verbot der Nutzung von allen Pflanzenschutzmitteln in so genannten empfindlichen Gebieten vorgesehen. Konkret sind darunter urbane Gebiete, zudem Schutzgebiete wie z.B. Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, oder Naturschutzgebiete zu verstehen. In manchen Gebieten dürfte das bis zu 30 % der Fläche ausmachen, auf denen plötzlich kein Pflanzenschutz mehr möglich sein wird!

Ausnahmen erteilen Behörden nämlich nur für maximal 60 Tage und nur unter der Bedingung, dass ein außergewöhnliches Risiko der Ausbreitung von Quarantäneschädlingen oder invasiven Arten besteht und es hierfür keine technisch durchführbare alternative Bekämpfungsmethode gibt! Bisherige Regelungen, mit denen insbesondere auf Landesebene Naturschutz und Bewirtschaftung in Ausgleich gebracht wurden, werden damit komplett konterkariert. Der komplette Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in diesen Gebieten könnte einer praktischen Stilllegung der Flächen gleichkommen. Dies ist vehement abzulehnen und der Berufsstand muss hier mit vereinten Kräften in Europa auftreten.   

Selbstverständlich ist es im Spannungsbogen zwischen der Notwendigkeit zum Pflanzenschutz, dem Streben nach nachhaltigem Handeln und im Bewusstsein ökologischer Verantwortung Zielsetzung des Berufsstandes, den Pflanzenschutz auf das erforderliche Minimum zu beschränken. Jedoch muss ein qualitätsorientierter Weinbau auch in einem neuen gesetzlichen Rahmen möglich sein!

Ja zum Klimaschutz, aber auch zur Zukunftsfähigkeit des Berufstandes!  

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