DWV-Stellungnahme Zur geplanten Reform der EU-Politik im Bereich der geografischen Herkunftsangaben

Die EU-Kommission hat für das Frühjahr 2022 einen Gesetzgebungsvorschlag zur Reform des EU-Geoschutzes angekündigt. Im Vorfeld der Reform wurde die Absicht der EU-Kommission deutlich, mit dieser Reform die tägliche Verwaltung der geschützten geografischen Herkunftsbezeichnungen (g.U. und g.g.A.) an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante auszulagern. Dieses befasst sich derzeit mit der Registrierung und dem Schutz von Marken und Geschmacksmustern.

Die EU-Kommission hat die Einzigartigkeit des Systems der EU zum Schutz von geschützten Herkunftsbezeichnungen gefördert, das seit jeher auf nationaler und EU-Ebene als Instrument der Agrarpolitik und der ländlichen Entwicklung direkt bei der EU-Kommission, der GD Agri, verwaltet wurde. Jahrzehntelang betonte die EU die Besonderheiten von geschützten Herkunftsbezeichnungen und ihre Unterschiede zu anderen geistigen Eigentumsrechten. Geschützte Herkunftsbezeichnungen haben nicht nur ein eigenständiges System, das sich von dem von Marken und anderen Rechten des geistigen Eigentums unterscheidet, sondern sie sind auch kollektive Rechte, die mehrere öffentliche Funktionen erfüllen.

Im Laufe der Jahre sind die geschützten Herkunftsbezeichnungen der EU zu einem Symbol für die Qualität europäischer Lebensmittel in der ganzen Welt geworden. Die EU-Qualitätspolitik zielt nicht nur auf den Schutz der Namen ab, sondern auch auf die Aufwertung, Verteidigung und Förderung der Stärken und Besonderheiten der geschützten Herkunftsbezeichnungen.

DWV-Position

Der Deutsche Weinbauverband e.V. (DWV) ist besorgt über die aktuellen Reformüberlegungen. Wir sind der Ansicht, dass wir derzeit über einen soliden Rechtsrahmen für geschützte Herkunftsbezeichnungen in der EU verfügen. Er trägt der Rolle der geschützten Herkunftsbezeichnungen als Instrument der ländlichen Entwicklung und als Schlüsselelement der Agrar- und Handelspolitik in der EU Rechnung.

Wir sind fest davon überzeugt, dass geschützte Herkunftsbezeichnungen eine führende Rolle in der F2F-Strategie spielen und von den Entscheidungsträgern auf europäischer und nationaler Ebene als Schlüsselinstrument zur Sicherung der Nachhaltigkeit auf regionaler Ebene eingesetzt werden sollten. Aus diesem Grund muss die Verwaltung der geschützten Herkunftsbezeichnungen in den Händen der Europäischen Kommission bleiben und darf nicht an eine externe Agentur übertragen werden.

Die jüngste Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat bedeutende zusätzliche und positive Maßnahmen für die geschützten Herkunftsbezeichnungen mit sich gebracht, wie z. B. eine erhebliche Vereinfachung der Verfahren zur Änderung der Spezifikationen von geschützten Herkunftsbezeichnungen (Unionsänderungen und Standardänderungen), einen besseren Schutz oder die Möglichkeit, Nachhaltigkeitselemente freiwillig in die Spezifikationen aufzunehmen. Diese wichtigen Änderungen der EU-Politik im Bereich der geografischen Angaben entsprechen den Forderungen der Gesellschaft und dem „Green Deal“ der EU. Sie sind gerade erst in Kraft getreten und werden die Verfahren zum Nutzen der Erzeuger, Verbraucher und der Europäischen Kommission straffen.

Insoweit weisen wir das Argument der EU-Kommission zurück, dass sie mehr Ressourcen benötigt, um die geschützten Herkunftsbezeichnungen zu verwalten. Wir glauben, dass die neuen Regeln, die zur Vereinfachung des Änderungsverfahrens (Standard- versus Unionsänderungen) von Produktspezifikationen entwickelt wurden, der EU-Kommission in ausreichendem Maße helfen werden, mögliche Verzögerungen und Rückstände zu bewältigen. Die Zahl der anhängigen Anträge ist im Übrigen heute viel geringer als zu Beginn der Diskussionen um eine Änderung der Zuständigkeit.

Wir sind darüber hinaus davon überzeugt, dass es ein negatives Signal aussenden würde, wenn jegliche Rolle bei der Verwaltung von geografischen Angaben an das EUIPO delegiert würde. Es würde den Widerstand der EU gegen die US-amerikanische Auffassung untergraben, dass ein Kollektivmarken- oder Zertifizierungsmarkensystem der effektivste Weg ist, um einen TRIPS-konformen Schutz für geschützte Herkunftsbezeichnungen (im englischen GI) zu bieten. Dies wäre eine völlige Abkehr von der Position, die die EU seit Jahren auf internationaler Ebene vehement vertritt.

 

Kurz zusammengefasst, die derzeitige Politik der geografischen Angaben ist mehr als nur der Schutz eines Namens, sie ist ein integraler und erfolgreicher Bestandteil der EU-Agrarpolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums. Sie sollte Teil dieser Politik bleiben und vollständig von der EU-Kommission verwaltet werden. Das EUIPO wird weder die EU-Qualitätspolitik noch die ländliche Entwicklung oder die Nachhaltigkeit fördern können. Es wird auch keine bilateralen oder multilateralen Abkommen aushandeln. Daher fordert der DWV weiterhin eine starke Beteiligung der EU-Kommission und insbesondere der GD AGRI an der Verwaltung der geografischen Herkunftsbezeichnungen.

 

Der Deutsche Weinbauverband e.V., kurz DWV, ist die Berufsorganisation der deut-schen Winzerinnen und Winzer. Er vertritt die Gesamtinteressen seiner Mitglieder gegenüber internationalen und nationalen Institutionen und Organisationen und setzt sich dafür ein, die beruflichen Belange der deutschen Winzerschaft zu wahren und zu fördern.

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