Anerkennung für Biodiversität

75 Jahre Grundgesetz, das heißt 75 Jahre Schutz der Demokratie und der Bürgerechte, aber auch 30 Jahre Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit dem Staatsziel in Art. 20 a GG. Mit diesem verpflichtet sich der Staat seit 1994, die biologische Vielfalt von Tieren- und Pflanzenarten. aber auch die vom Menschen geprägte Natur- und Kulturlandschaft vor Gefahren zu bewahren und zu schützen. Der Weinbau ist nicht nur wesentlicher Teil der Kulturlanschaft, sondern auch biodiversitätsfördernd! Das zeigt uns nicht nur unsere tägliche Arbeit , sondern auch die Wissenschaft. Der internationale Tag der biologischen Vielfalt  am 22. Mai und das Jubiläum des Grundgesetzes am 23. Mai sind für  uns daher ein ganz besonderer Grund, um zu fordern, dass das Engagement unserer Winzerinnen und Winzer  für artenreiche und vielfältige Weinberge anerkannt und fair entlohnt wird!

Heinz-Uwe Fetz
DWV-Vize-Präsident

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