In dem vorläufigen Kompromiss zwischen Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR) werden die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen (inklusive Gartenbau) gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet. Für den Handel zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU werden die Mehrwegquoten ab 2030 sogar auf 100% erhöht. Ein solches Verbot vieler Einweg-Verpackungen gefährdet sämtliche Lieferketten in Europa, weil es für viele Verpackungsformate im Transportbereich keine Mehrweglösungen gibt bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind. Außerdem sind die Änderungen nicht mit den Vorgaben zur Transportsicherheit vereinbar und es bestehen erhebliche Zweifel an deren Rechtmäßigkeit. Leider haben weder das federführende BMUV noch das BMWK bisher in angemessener Form auf das Problem reagiert.
Wir gehen davon aus, dass es sich bei der Ausweitung der Mehrwegquoten um einen Fehler im Gesetzgebungsverfahren handelt.
Was unsere Beweggründe dahinter sind, lesen Sie in unserem gemeinsamen Verbändeschreiben an den Chef des Bundeskanzleramtes Bundesminister Wolfgang Schmidt.