Der Deutsche Werberat feierte kürzlich seinen 50. Geburtstag. Er ist für die Werbeselbstkontrolle auch bei alkoholischen Getränken zuständig. Durch den irischen Vorstoß, Gesundheitshinweise auf Weinetiketten einzuführen, werden Warnhinweise aktuell wieder auf EU-Ebene diskutiert.
Die EU-Kommission wurde von Irland im Juni über ein nationales Gesetzesvorhaben zu weitgehenden Warnhinweisen auf alkoholischen Getränken informiert. Geplant ist, dass alle in Irland verkauften alkoholischen Getränke zwei gewichtige Gesundheitswarnungen tragen müssen. Konkret geht es um den Hinweis, dass Alkoholkonsum Leberkrebs verursacht und dass es einen direkten Zusammenhang zwischen Alkohol und Krebs gibt. Trotz zahlreicher Stellungnahmen der Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission diese Regelung Irlands stillschweigend genehmigt. Sie war zu dem Schluss gekommen, dass Irland eine solide Begründung für die Gesundheitswarnungen geliefert habe. Enttäuschend! Einmal mehr, dass bei dem Thema Gesundheitsgefährdung Einwände unserer Branche hinsichtlich der notwendigen Differenzierung zwischen Alkoholkonsum und Alkoholmissbrauch und die wissenschaftliche Datenlage nicht berücksichtigt wurden! Evidenzbasierte Informationen müssen jedoch Grundlage für jede Initiative im Bereich der Alkoholpolitik sein – so bereits die Forderung der Branche im Rahmen der Verhandlung des Krebsbekämpfungsplans.
Welche Konsequenzen drohen der Branche nun? Zunächst müssen die nach Irland exportierenden Betriebe die Regelungen nach Inkrafttreten bei der Etikettierung ihrer Exportweine beachten. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Diskussion um das Thema Warnhinweise auf EU-Ebene früher als erwartet, bereits im Rahmen der Reform der Lebensmittelinformationsverordnung Anfang 2023, wieder entfacht. Ursprünglich hatte die EU-Kommission angekündigt, sich erst im Rahmen der Überarbeitung des EU-Krebsbekämpfungsplans mit Warnhinweisen zu befassen. Durch den irischen, von der EU-Kommission genehmigten, Alleingang sieht sich die EU-Kommission nun verpflichtet, über einheitliche EU-Regelungen nachzudenken, um einen Flickenteppich von nationalen Regelungen in der EU zu verhindern. Dieser könnte einer späteren Harmonisierung entgegenstehen und mithin den Binnenmarkt stören. In manchen Mitgliedstaaten existieren bereits verpflichtende Gesundheitswarnungen, die unter bestimmten Voraussetzungen in Textform oder als Piktogramm darzustellen sind. In Frankreich und Litauen betrifft dies beispielsweise die Folgen von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft. Irland ist also nicht der erste nationale Alleingang, jedoch der erste mit umfangreichen Krebswarnhinweisen.
Wie ist hier die Haltung des EU-Parlamentes? Im Februar 2022 unterstützte es mit seinem Krebsbekämpfungsplan zumindest die Bereitstellung vermehrter Informationen für Verbraucher hinsichtlich eines mäßigen und verantwortungsvollen Alkoholkonsums durch die Kennzeichnung alkoholischer Getränke. Eine Forderung, die von der Branche umgesetzt werden kann und muss. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist es wichtiger denn je, weiterhin Aufklärung zu betreiben und insbesondere über das Programm »Wine in Moderation« mäßigen Alkoholkonsum zu empfehlen. Diese Vorgehensweise muss durch Mitwirkung aller Erzeuger noch intensiviert werden.
Aber nochmal zurück zu unserem »Geburtstagskind«, dem Deutschen Werberat. Durch seine Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke übernehmen alle an der Werbung Beteiligten, Hersteller, Händler, Agenturen und Medien medienübergreifend Verantwortung für sämtliche Werbe- und Sponsoringformen. Die Werbeselbstregulierung ist dabei in die umfassende gesetzliche Regulierung der Alkoholwerbung nach europäischen und nationalen Vorgaben eingebettet. Dieses System muss unbedingt weiterhin von EU-Parlament und Mitgliedstaaten unterstützt beziehungsweise gestärkt werden.