Unsere Gremien und Arbeitskreise
Der DWV-Präsident
Der Präsident des Deutschen Weinbauverbandes vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Er wird von der Mitgliederversammlung gewählt und beruft das Präsidium, den Vorstand und die Mitgliederversammlung ein und führt bei diesen Organen den Vorsitz.
Amtierender Präsident des DWVs ist Klaus Schneider, der am 22. Mai 2017 als Nachfolger von Norbert Weber aus Bischoffingen gewählt wurde. Er wurde am 22. Juni 2022 für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. Der Pfälzer ist seit 1986 Betriebsleiter des Jesuitenhofs in Dirmstein, den er seit 2012 gemeinsam mit seinem Sohn führt.
Seit Juni 2018 ist Klaus Schneider zudem Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Rheinhessen-Pfalz e.V. (LAV) und Vorsitzender des DWF-Verwaltungsrats und des DWF-Aufsichtsrats.
Das DWV-Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und fünf Vizepräsidenten:
- Heinz-Uwe Fetz (WBV Mittelrhein)
- Jens Göhring (WBV Rheinhessen)
- Peter Albrecht (WBV Württemberg)
- Thomas Walz (WBV Baden)
- [Hans Albrecht Zieger (WBV Saale-Unstrut) schied zum 1.11.2024 aus dem DWV-Präsidium aus. Eine Nachwahl erfolgt im Sommer 2025.]
Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören:
- Die Sitzungen des Vorstandes vorzubereiten
- Beschlüsse des Vorstandes auszuführen bzw. ihre Ausführungen sicherzustellen und zu überwachen
- In wichtigen, keinen Aufschub duldenden Fragen in eigener Verantwortung Stellung zu nehmen
- Den Präsidenten in allen Fragen zu beraten und ihn bei der Ausübung seines Amtes zu unterstützen.
- Um eine arbeitsteilige Führungsstruktur zu gewährleisten, werden die Arbeitskreise von den Mitgliedern des Präsidiums geleitet.
Der DWV-Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem DWV-Präsident, den Vizepräsidenten und Vertretern der Mitgliedsorganisationen.
Die Aufgaben des Vorstands umfassen:
- Entscheidungen über berufsständische, wirtschaftspolitische und sonstige Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu treffen, sofern er nicht beschließt, die Entscheidung der Mitgliederversammlung vorzubehalten
- Vereinbarungen mit anderen Verbänden, Organisationen, und Behörden zu beschließen
- Einberufung von Weinbaukongressen, inklusive Bestimmung des Tagungsortes sowie Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung
- Einsetzung von Arbeitskreisen und Entscheidung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern
- Ernennung der Ehrenmitglieder
Pflichten des Vorstands umfassen:
- Aufstellung des Haushaltsplans
- Vorbereitung der Mitgliederversammlung
- Entscheidung darüber, welche Publikation als Verbandsorgan genutzt wird
Die DWV-Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist laut Satzung das oberste Organ der Willensbildung des Deutschen Weinbauverbandes, das jährlich mindestens einmal zusammentrifft. Die Mitgliederversammlung besteht aus dem Präsidium sowie den Delegierten der Weinbau- bzw. Bauern- und Winzerverbände sowie der übrigen Mitgliedsorganisationen.
Zuständigkeiten:
- Berufsständische, wirtschaftspolitische und sonstige Angelegenheiten von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung, die vom Vorstand der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung vorbehalten sind
- Genehmigung des Haushaltsplans und der Verbandsrechnung
- Entlastung des Präsidiums, des Vorstandes und der Geschäftsführung
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Umlagen sowie den Erlass einer Beitragsordnung
- Satzungsänderungen
- Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und der fünf Vizepräsident:innen
- Beschlussfassung über die eventuelle Auflösung des Deutschen Weinbauverbandes.
Die DWV-Arbeitskreise
Bei zahlreichen Anhörungsterminen und Besprechungen im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, im Bundesministerium für Gesundheit, im Bundesministerium der Finanzen, im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie im Deutschen Bundestag und im Deutschen Bundesrat – bzw. in Eingaben – wird die Auffassung des Verbandes zu den aktuellen Fragen des Weinrechtes und Weinmarktes sowie zu zahlreichen den Weinbau betreffenden Rechtsgebieten vorgetragen. Laut § 14 der Satzung bedient sich der Vorstand zur Vorbereitung und Durchführung besonderer Aufgaben seiner Arbeitskreise.
Für die Arbeitskreise werden Personen aus den Mitgliedsorganisationen vorgeschlagen und dann vom Vorstand berufen, Sachverständige können hinzugezogen werden. Beschlussempfehlungen bedürfen der Billigung des Vorstands. Die Sitzungen werden von der Geschäftsstelle vorbereitet und organisatorisch betreut.
Weinrecht und Weinmarkt
Austausch über die aktuellen Entwicklungen des Bezeichnungsrechts, Beratung der regionalen Schutzgemeinschaften, Empfehlung für die weitere Gestaltung des Weingesetzes und Marktbeobachtungen sind die Aufgaben dieses Arbeitskreises. In einer neuen Untergruppe wird zudem ein besonderer Fokus auf den Bereich "Wein und Gesundheit" gelegt, um aktuelle Themen der Alkoholpolitik zu diskutieren.
Erstes Gewächs, Großes Gewächs
In diesem Arbeitskreis wird ein Vorschlag zur Erweiterung des § 32 b WeinV erarbeitet, damit rechtssichere Kriterien und Formulierungen für die Herkunftsbezeichnungen geschaffen werden.
Betriebswirtschaft & Steuern
Betriebswirtschaft und Steuern - auch mit diesen Punkten müssen sich deutsche Winzer:nnen beschäftigen. Entwicklungen in diesen Bereichen werden im Arbeitskreis mit Praktiker:innen diskutiert und Veränderungen auf den Weg gebracht.
Weinbau und Umwelt
Umwelt- und Klimaschutz sind essentielle Punkte für die moderne Landwirtschaft - dazu berät sich dieser Arbeitskreis. Er verbindet in besonderer Weise die Bereiche Politik, Wissenschaft und Praxis.
Bildung
Die Förderung der kommenden Generationen an Winzer:innen & Sachfragen rund um Aus- und Weiterbildungen in weinbaulichen Berufen sind die zentralen Punkte dieses Gremiums, das aus Praktiker:innen und Lehrenden besteht.
Oenologie
Aktuelle Forschungsaufträge, Anpassungen in Zeiten des Klimawandels und aktuelle rechtliche Entscheidungen und Entwicklungen im Bereich Oenologie sind - u.a. - Fokus des Arbeitskreises und dessen Expert:innen.
Rebenzüchtung und -veredlung
Gesundes und resistentes Rebpflanzgut sichert die Existenz der Winzer:innen. Auch Neuzüchtungen reagieren auf Herausforderungen des Klimawandels und seiner Folgen für den Weinberg. Expert:innen tauschen sich in diesem Arbeitskreis dazu aus.