Die laufenden Geschäfte des Verbandes führt lt. § 16 der Satzung der Generalsekretär als Leiter der Geschäftsstelle, dabei wird er von Referent:innen und Assistent:innen unterstützt. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist der Generalsekretär an die Weisungen des Präsidenten oder des ihn vertretenden Vizepräsidenten gebunden.