Über den DWV
Der Deutsche Weinbauverband e.V., kurz DWV, ist die Berufsorganisation der deutschen Winzerinnen und Winzer. Er vertritt seit 1874 die Gesamtinteressen seiner Mitglieder gegenüber internationalen und nationalen Institutionen und Organisationen und setzt sich dafür ein, die beruflichen Belange der deutschen Winzerschaft zu wahren und zu fördern.
Mitglieder sind die regionalen Weinbauverbände sowie andere Interessenverbände der Weinbranche.
„Der Deutsche Weinbau“ ist das offizielle Organ des DWVs und seiner regionalen Mitgliedsverbände.
Der Deutsche Weinbauverband e.V., kurz DWV, ist die Berufsorganisation der deutschen Winzerinnen und Winzer. Der Verbandszweck ist:
- die Gesamtinteressen seiner Mitglieder gegenüber internationalen und nationalen Institutionen und Organisationen im In- und Ausland zu vertreten und die beruflichen Belange der deutschen Winzerschaft zu wahren und zu fördern. Dies soll in enger Zusammenarbeit insbesondere mit dem Deutschen Bauernverband und dem Deutschen Raiffeisenverband erfolgen,
- die Mitgliedsverbände in allen Fachfragen zu beraten und zu unterstützen und ihnen durch ständige Fühlungnahme mit Wissenschaft und Technik die den Weinbau berührenden neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu vermitteln,
- den Absatz des deutschen Weines nach Kräften zu fördern.
Aufgabe der regionalen Organisationen ist es, auf Landesebene die Interessen der Erzeuger zu vertreten. Aufgabe des DWV ist es, die Gesamtinteressen der Erzeuger auf nationaler und internationaler Ebene wahrzunehmen.
Eine enge Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bauernverband soll hierbei die Synergieeffekte bei der Vertretung berufsständischer Interessen im Sinne der deutschen Erzeuger stärken.
Der DWV tritt für die konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips ein. Im EU-Recht sind daher nur Regelungen zu treffen, die zur Verwirklichung eines EU-Binnenmarktes gemeinschaftlicher Regelung bedürfen.
Der DWV hat die Aufgabe, die Interessen seiner Mitglieder auf der nationalen Ebene, insbesondere gegenüber dem Deutschen Bundestag und Bundesrat sowie der Bundesregierung und den nachgeordneten Dienststellen zu koordinieren und zu vertreten.
Auf der nationalen Ebene kamen neue Themenschwerpunkte dazu: Neben dem Weingesetz und seinen Durchführungsverordnungen stehen nun insbesondere auch Fachthemen wie Umweltrecht, Pflanzenschutz, Verpackung, Düngung etc. sowie steuerrechtliche und soziale Fragen im Fokus. Im Bereich des Steuer- und Sozialrechtes arbeitet der DWV eng mit dem Deutschen Bauernverband zusammen.
Zu den nationalen Aufgaben des DWV gehört auch die enge Kooperation mit dem Deutschen Weinfonds, dem Deutschen Weininstitut und der Deutschen Weinakademie.
Im Sinne der Aufgabenteilung hat der Verband einige Aufgaben der Marktberichterstattung, der Statistik sowie im Bereich Wein und Gesundheit übernommen.
Die globale wirtschaftliche Herausforderung rückt immer mehr in das Bewusstsein aller Menschen. Die Welt, auch die Weinwelt, ist dank moderner Transport- und Kommunikationsmöglichkeiten immer kleiner geworden. Der Welthandel mit Wein ist in den letzten Jahren um ca. dreißig Prozent auf siebzig Millionen Hektoliter gestiegen.
In unserer Branche spüren wir dies in besonderer Weise, denn Deutschland ist nicht nur ein wichtiger Weinexporteur, sondern auch Weinimporteur Nr. 1 in der Welt.
Bei der fortschreitenden Globalisierung gilt es, auf der internationalen berufsständischen und politischen Bühne die deutschen Interessen zu wahren:
Durch Mitwirkung in internationalen Organisationen der Weinwirtschaft, z.B. Organisation Internationale de la Vigne et du Vin (OIV), Paris, und International Federation of Wines and Spirits (FIVS), Paris, wird eine direkte Interessenwahrnehmung auf internationaler Ebene gewährleistet.
Weiterhin ist es Aufgabe des DWV, durch bilaterale Kontakte mit berufsständischen Organisationen oder staatlichen Stellen in Drittländern die deutschen Weininteressen weltweit zu vertreten. Dies wird auch durch die Organisation des Internationalen DWV-Kongresses wahrgenommen.
Eine Hauptaufgabe des DWV ist es, die Interessen seiner Mitglieder in der Europäischen Union zu vertreten.
Hierfür ist eine regelmäßige Kontaktpflege mit den Organen der Europäischen Union, insbesondere der EU-Kommission, dem Ministerrat, dem EU-Parlament, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) und dem Ausschuss der Regionen erforderlich. Hierzu zählt auch die Mitgliedschaft in der Gruppe des Zivilen Dialogs für Wein (Civil Dialogue Group) bei der EU-Kommission.
Um auf der europäischen Ebene die Interessen seiner Mitglieder bestmöglich zu vertreten, arbeitet der DWV aktiv in den europäischen Organisationen der Weinwirtschaft, wie beispielsweise in der gemeinsamen Fachgruppe „Wein“ von COPA-COGECA und im berufsständischen Fachausschuss (CEPV) der Konferenz der europäischen Weinbauregionen (AREV) mit. Über den Verband der Deutschen Weinexporteure (VDW) werden auch Positionen des DWV in den CEEV (Comité vins) eingebracht. Mit der European Federation of Origin Wines (EFOW) findet ein enger Austausch statt und werden teilweise gemeinsame Projekte realisiert (Erstellung von EU-Studien, Veranstaltung auf EU-Ebene).
COPA-COGECA ist die große europäische Organisation der Landwirtschaft und der Agrargenossenschaften. In einer Fachgruppe „Wein“ kommen die Erzeugerorganisationen des europäischen Weinbaus und der Winzergenossenschaften zusammen. In einigen europäischen Ländern bestehen keine eigenen weinwirtschaftlichen Organisationen, so dass hier nur Untergruppierungen der landwirtschaftlichen Erzeugerorganisation tätig werden.
Traditionell hat sich die Fachgruppe „Wein“ von COPA-COGECA sehr stark um Marktordnungsmaßnahmen gekümmert. Erst in den letzten Jahren hat sich die Gruppe stärker mit Marktfragen, dem Bezeichnungsrecht, dem Umweltrecht, dem Steuerrecht sowie dem Thema „Wein und Gesundheit“ befasst.
Eine weitere europäische Organisation, die sich mit Fragen des europäischen Weinbaus befasst, ist die Vereinigung der Europäischen Weinbauregionen bzw. Assemblée des Regions Européennes Vitivinicoles, kurz AREV.
Hier ist eine gewisse Parallelität der allgemeinen politischen Bewegungen in Europa mit speziellen Interessen der Weinwirtschaft festzustellen. Je größer die Europäische Union wurde, desto mehr wurde die Notwendigkeit diskutiert, ein Europa der Regionen zu schaffen. Im Maastricht-Vertrag wurde das Subsidiaritätsprinzip festgelegt, d.h. die Verantwortung soweit wie nötig und möglich nach unten zu delegieren. Träger der Vereinigung sind die Regierungen der Regionen, nicht die Weinwirtschaftsorganisationen. Diese werden jedoch von den Regierungen der Regionen in die praktische Arbeit eingebunden.
Die deutschen Weinbaugebiete, die in der Vereinigung der Europäischen Weinbauregionen (AREV) über die Länder mitarbeiten, haben den DWV gebeten, die Koordination zu übernehmen.