GESCHÄFTSFÜHRER:INNEN-SCHREIBEN NR. 2/2024

AG-Schutzgemeinschaft – Sitzung des BLE-Fachausschusses am 22.05.2024

+++ Zur Info +++

Sehr geehrte Damen und Herren,

am heutigen 22.05.2024 tagte der Fachausschuss „Schutz geografischer Bezeichnungen bestimmter Weinbauerzeugnisse“ der BLE.

Dort wurden drei Aspekte diskutiert, zu denen wir kurzfristig informieren.

1. teilweise entalkoholisierter Wein

Es wurden in der Sitzung die Voraussetzungen für die Aufnahme der gemäß Art. 94 Abs. 3 i. V. m. Art. 94 Abs. 1 Buchst. d VO (EU) 1308/2013 vorzunehmenden Beschreibungen für teilweise entalkoholisierte Weine diskutiert.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es sich dabei um eine Standard-Änderung handelt, da dies nicht um die Aufnahme einer neuen Kategorie bedeutet. Darüber hinaus bedarf es einer einzelnen Beschreibung der Erzeugnisse. Ob diese separat vergleichbar einer neuen Kategorie zu erfolgen hat oder als Unterabsatz unter der entsprechenden Kategorie erfolgen könnte, konnte nicht geklärt werden.

2. antragstellende Erzeugervereinigung – keine Gruppe interessierter Erzeuger mehr

Die neue EU-Geoschutzverordnung ist bereits in Kraft und gilt hinsichtlich der Vorgaben für antragstellende Erzeugervereinigungen und Erzeugervereinigungen. Insoweit gibt es für die Schutzgemeinschaften aber erstmal keine Änderungen.
Eine Änderung gibt es jedoch für Anträge, die nicht von einer Schutzgemeinschaft gestellt werden.
a. Die Antragstellung für Einzelerzeuger ist nur noch theoretisch möglich.
b. Die „Gruppe interessierter Erzeuger“ wie es sie bisher gab, als Antragsteller ist weggefallen. Die neue Begrifflichkeit lautet „antragtstellende Erzeugervereinigung“. Für diese gibt es formelle Vorgaben: Rechtsform (hier soll es keine große Hürde geben, vermutlich reicht eine stillschweigende GbR), Name (dies ist neu. Hier wird für Anträge außerhalb der Schutzgemeinschaften ein Name gefordert) und eine demokratische Struktur samt interner Kontrolle (wie der Nachweis zu erbringen sein wird, ist noch offen).
Für beide Fälle wird es vorübergehende Regelungen geben, da beides im neuen Geoschutzgesetz geregelt werden soll.

3. Neue Referatsleiterin

Frau Rebecca Adam, seit 3,5 Jahren bei der BLE, Juristin und derzeit an das BMEL, Referat 414, abgeordnet, wird die Leitung des Referates ab dem 15.06.2024 über-nehmen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne melden und wir informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

Mit besten Grüßen

Matthias Dempfle

 

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