Übergangsfristen bis 2026 sollen der Branche ermöglichen, notwendige Umstellungen vorzunehmen
Bonn | Die im Deutschen Weinbauverband (DWV) organisierten Erzeuger haben die Entwürfe zur Reform des deutschen Weinrechts intensiv diskutiert und sich auf eine gemeinsame Linie für das zukünftige Bezeichnungsrecht geeinigt.
Präsident Klaus Schneider zeigte sich erfreut, dass die im DWV organisierten regionalen Weinbauverbände, Genossenschaftsverbände und Sonderverbände sich auf einstimmige Beschlüsse bezüglich der Herkunftsprofilierung verständigen konnten: „Eine in den Referentenentwürfen umgesetzte Regelung zur Verwendung von kleineren geografischen Einheiten hat eine neue Dynamik in unsere Diskussionen der letzten Jahre gebracht. Sie hat unsere Mitglieder ermutigt, einen Kompromiss zu schließen, der ausreichend lange Übergangsfristen vorsieht, um die gebotene Umstellung vorzunehmen.“
Das Bundesministerium hatte in seinen Referentenentwürfen klargestellt, dass die bisherige Verwendung von Gemeindenamen bei Groß- und Einzellage, die so genannte „Leitgemeinderegelung“, nicht mehr mit dem EU-Recht in Einklang stehe. Das bedeutet, dass anders als in der bisherigen Praxis künftig bei der Angabe von Ortsnamen 85 Prozent und bei gesüßten Weinen 75 Prozent aus der jeweiligen Gemeinde stammen müssen.
Viele Winzer befürchten, dass diese notwendige Regelungsänderung dazu führen wird, dass bisherige Vermarktungseinheiten verschwinden werden, da die Weine unter den bisherigen Namen nicht mehr am Markt erscheinen dürfen. Diesen Bedenken hat der DWV-Vorstand in seiner an das Bundesministerium übersandten Position Rechnung getragen.
Er sieht in seinem Vorschlag für den Übergang in ein System von vier Herkunftsstufen innerhalb der geschützten Ursprungsbezeichnung eine Übergangsfrist bis 2026 vor: Zunächst sollen für die Weinjahrgänge 2020 bis 2025 die Vorschriften zur Etikettierung von Großlagen, Bereichen und Einzellagen unverändert erhalten bleiben. Erst ab dem Jahrgang 2026 sollen die in dem Vorschlag des Ministeriums und aufgrund des EU-Rechts notwendigen Änderungen in den Bezeichnungen verbindlich werden. Dabei sollen gleichlautende Angaben auf Vorder- und Rückenetikett erfolgen. Der Begriff Bereich soll ab 2026 komplett verschwinden, für Großlagen und Bereiche soll einheitlich der Begriff Region in Voranstellung benutzt werden. Ab dem Jahrgang 2026 dürfen für Großlagen keine Gemeindenamen mehr verwendet werden.
DWV-Generalsekretär Christian Schwörer ist sich sicher, dass letztlich alle – auch aufgrund der eingeräumten Übergangsfrist – ihren Platz im neuen System finden werden. Er begrüßt, dass man sich auf klare Bezeichnungsunterschiede zwischen den Stufen einigen konnte. DWV-Präsident Schneider appelliert: „Nutzen Sie die Übergangszeit, um vor Ort neue Abgrenzungen der Großlagen, bzw. Bereiche und der Einzellagen zu diskutie-ren. Nutzen Sie die Gelegenheit, das Profil Ihrer Herkunft durch die Schutzgemeinschaften zu schärfen!“
Neben den Vorschlägen zur Herkunftsprofilierung unterstützt der DWV auch nachdrücklich die Vorgabe, den Prozentsatz für Neuanpflanzungen in Deutschland auch für die Jahre 2021 bis 2023 auf 0,3 Prozent festzulegen. Bezüglich der Abschaffung der bisher geltenden Regelungen zur Verarbeitung von Trauben ausländischer, grenznaher Rebflächen durch deutsche Betriebe und die Vermarktung unter deutscher Bezeichnung fordert der DWV die beteiligten Behörden auf, eine für die Betroffenen verträgliche und zufriedenstellende EU-rechtskonforme Lösung zu finden. Für die Erhaltung des Versuchsweinbaus hält es der DWV ebenso für erforderlich, eine Regelung auf den Weg zu bringen, die der jetzigen Regelung nahekommt und EU-rechtskonform ist.