Bonn/Brüssel – Der vorgelegte EU-Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln käme einer Stilllegung eines Großteils der deutschen Rebfläche gleich, insbesondere in den sogenannten empfindlichen Gebieten. Daher lehnt der DWV in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme die pauschale Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und -risikos um 50% sowie das komplette Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten ab. Dies würde für viele Weinberge faktisch die unumkehrbare Stilllegung bedeuten. Die Erfahrung zeigt, dass Weinberge, insbesondere Steillagen, die einmal aufgegeben wurden, nicht mehr in die Bewirtschaftung zurückkommen. An der Mosel würde die Weinerzeugung um ca. 90 % zurückgehen, in Baden und Württemberg um ca. ein Drittel der Rebfläche. Die bekanntesten Einzellagen würden ausgelöscht. Staatliche Vorgaben, die sich an unrealistischen Zielvorgaben orientieren, würden zum Berufsverbot führen.
DWV-Präsident Klaus Schneider pocht auf zuverlässige Absprachen mit der Politik: „Der Verordnungsvorschlag unterläuft bereits getroffene Vereinbarungen und Gesetze, die Landwirtschaft und Umweltschutz gemeinsam erzielt haben und erfolgreich umsetzen, wie das Biodiversitätsstärkungsgesetz in Baden-Württemberg. Dieses Verhalten von Seiten der europäischen Politik ist kontraproduktiv.“ Als enttäuschend wertet Schneider, dass sich die ursprüngliche Zusage von Politik und Verwaltung, dass mit Einführung der FFH- und Vogelschutzgebiete der Weinbau nicht beeinträchtigt werden würde, nun als Lüge entpuppen könnte.
Aufgrund der Definitionen für empfindliche Gebiete und dem dortigen Verbot der Verwendung jeglicher Pflanzenschutzmittel sowie der Definition für chemische Pflanzenschutzmittel, unter die wohl auch ökologische Pflanzenschutzmittel fallen, gelten die Auswirkungen gleichermaßen für bio- und konventionellen Weinbau. Dies konterkariert das Ziel der EU, den Anteil der Biolandwirtschaft signifikant zu erhöhen.
„Die gute fachliche Praxis und Naturschutz sind kein Widerspruch“ betont DWV-Generalsekretär Christian Schwörer. „Im Gegenteil: Der Weinbau bietet in Schutzzonen eine Vervielfältigung der Landschaftsstruktur und damit weiteren Arten eine Heimat. Diese muss gepflegt werden, wie es im integrierten Weinbau der Fall ist. Wäre dieser aufgrund eines Generalverbotes an Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten nicht mehr möglich, würde in diesen Gebieten die Artenvielfalt letztendlich geschwächt. Der EU-Verordnungsvorschlag steht damit konträr zu den Zielen des Green Deals.“
Pflanzenschutz sichert die Ernte sowie deren Qualität und muss daher nicht pauschal, sondern situativ, jahrgangs- und standortangepasst ausgebracht und reduziert werden. Für eine nachhaltige (Weiter-)Entwicklung des Weinbaus fordert der Deutsche Weinbauverband ambitionierte Förderprogramme anstatt pauschaler Regulierungsansätze.
Der Deutsche Weinbauverband e.V., kurz DWV, ist die Berufsorganisation der deutschen Winzerinnen und Winzer. Er vertritt die Gesamtinteressen seiner Mitglieder gegenüber internationalen und nationalen Institutionen und Organisationen und setzt sich dafür ein, die beruflichen Belange der deutschen Winzerschaft zu wahren und zu fördern.