Die Schutzgemeinschaft – Organisation zur Verwaltung der Lastenhefte des Anbaugebiets durch die Erzeuger

DWV-Generalsekretär spricht auf dem 9. Weinbautag an der Bergstraße

Pressemitteilung vom 21.05. 2019 | Bensheim – Der Generalsekretär des Deutschen Weinbauverbandes e.V. (DWV), Christian Schwörer, erläuterte heute auf dem Christian Schwörer, erläuterte heute auf dem Bergsträßer Weinbautag, dass die wesentliche Aufgabe der Schutzgemeinschaften als repräsentative Vertretung der regionalen Weinwirtschaft in der Verwaltung der Lastenhefte und in der Einbringung von Änderungsanträgen liegt. Die bereits in den deutschen Weinbaugebieten gegründeten oder zur Gründung anstehenden Schutzgemeinschaften sollen sich über die Qualitätsinhalte und über eine Hierarchie von kleineren Herkunftsbezeichnungen für ihr Gebiet nach Umsetzung des DWV-Konzeptes zur Schaffung eines neuen herkunftsorientierten Qualitätssystems verständigen. Für diese Neuausrichtung setzt sich der DWV im Rahmen der anstehenden Änderung des Weingesetzes ein.

Die vom DWV vorgeschlagene Systematik beruhe auf zwei Kernaussagen, erklärte Schwörer. Zunächst müsse die Herkunft künftig ein Qualitätsversprechen sein. „Je kleiner die angegebene Herkunftskategorie ist, desto größer muss die zugesagte Qualität sein. In Zukunft muss das Anbaugebiet weiterhin für eine gewisse Qualität, die Einzellage hingehend zwingend für eine höhere Qualität stehen“, führte Schwörer aus. Einzig durch diese klare Systematik könne der Verbraucher eine bessere Übersicht im Bezeichnungsdschungel erhalten, resümierte der DWV-Generalsekretär.

In seiner Rede wies Schwörer auch darauf hin, dass die Herkunft als Qualitätsversprechen seit langem im Weinrecht der großen Weinbauländer Frankreich, Italien und Spanien verankert sei. „Österreich und Ungarn haben mittlerweile nachgezogen, Deutschland darf hier nicht den Anschluss verlieren“, mahnte Schwörer. Der Generalsekretär zeigte sich erfreut darüber, dass die Winzer in den Schutzgemeinschaften einiger Weinbaugebiete bereits die ihnen vom Gesetzgeber neu übertragene Selbstverantwortung für ihre Anbaugebiete wahrnähmen. Wichtig sei laut Schwörer, dass die Erzeuger in diesen Gremien konstruktiv zusammenarbeiteten und künftig abgestimmte Entscheidungen für die Profilierung der Gebiete träfen. 

Schwörer führte weiter aus, dass eine zu Jahresbeginn in Kraft getretene EU-Weinrechtsänderung die Möglichkeit zu mehr Subsidiarität und Eigenverantwortung der Erzeuger böte. Die Branche hatte darauf gedrängt, Produktionsbestimmungen der Lastenhefte wie bspw. das Mindestmostgewicht oder die zugelassenen Keltertraubensorte schnell und unbürokratisch anpassen zu können. Mit großer Zufriedenheit stellte der Generalsekretär fest, dass der EU-Gesetzgeber auf das Anliegen der Branche reagiert habe und für Standardänderungen ein rein nationales Verfahren vorsähe. „Klar ist, dass mit dem neuen nationalen Verwaltungsverfahren von behördlicher Seite im Ergebnis tatsächlich eine Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung herbeigeführt werden muss.“, so der DWV-Generalsekretär.

Abschließend stellte Schwörer klar: „Die Übertragung von Kontrollpflichten auf die Schutzgemeinschaften lehnt der DWV mit allem Nachdruck ab. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe muss zwingend als hoheitliche Aufgabe beim Staat verbleiben!“

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