Unsere Historie
Die Gründung
Am 30. September 1874 fand die Gründungsversammlung während des 1. Deutschen Weinbaukongresses in Trier statt. Dr. Blankenhorn (Müllheim/Baden)wurde der erste Präsident des Vereins, der sich anfangs noch aus Einzelmitgliedern zusammensetzte.
1874 waren es in erster Linie drei Problemkreise, die den jungen Verein beschäftigten:
- Die Rebkrankheiten und hier im besonderen die zunehmende Verbreitung der Reblaus von Westen nach Osten.
- Die sogenannte Kunstweinfabrikation und die Weinfälschungen auf dem deutschen Markt.
- Schließlich die Auseinandersetzung des deutschen Weins mit den Importen.
Zur Zeit der Gründung des Weinbauverbandes und noch in den kommenden Jahrzehnten befand sich der deutsche Weinbau, sogar in manchen berühmten traditionellen Gebieten, in einer ausgesprochenen Krisenlage. Die deutsche Rebfläche schrumpfte nicht nur von den Rändern her, sondern selbst in den Kerngebieten zeigte sich die Gefahr einer Stagnation bzw. einer Aufgabe von Rebflächen.
Die Neuorganisation
Am 27. April 1913 wurde in Mainz eine straffere Organisationsform angenommen; die Mitgliedschaft war nun regionalen Weinbauverbänden vorbehalten, Einzelmitgliedschaft wurde ausgeschlossen. Der bisherige Weinbauverein nannte sich nun, als Spitzenorgan der regionalen Verbände seiner neuen Organisationsform entsprechend Deutscher Weinbauverband. Gründungsmitglieder waren die Landesverbände Baden, Bayern, Hessen, Elsass, Preußen, Sachsen und Württemberg. Der Vorstand des Deutschen Weinbauverbandes wurde aus den Landesvorständen gebildet; erster Vorsitzender war der Deidesheimer Gutsbesitzer Franz Eberhard Buhl. Ehrenpräsident des neuen Verbandes wurde Richard Graf Matuschka-Greiffenclau.
Die Große Winzernot
Die Diskussion der Winzernot im Reichstag führte zu wenigstens einer konkreten Maßnahme: der Aufhebung der Reichsweinsteuer im April 1926. Die steigende Verbraucherkaufkraft führte zu einer Stabilisierung, ohne dass man im allgemeinen von den „goldenen 20er“ für den Weinbau reden kann. Die Weltwirtschaftskrise in den späten 20er Jahren erfasste auch den Weinbau.
Der Versuch, die Krise im Weinbau durch die Winzerkredite zu meistern, scheiterte. Nach der Machtübernahme durch Hitler wehrte sich der Deutsche Weinbauverband gegen die beginnende Gleichschaltung der Organisationen.
Die Zwangseingliederung
Im Jahre 1934 – dem Verband gehörten nun sechs regionale Weinbauverbände, der Verband Deutscher Naturweinversteigerer, zwei zentrale Genossenschaftsverbände und sieben am Weinbau beteiligte Landwirtschaftskammern an – wurde der Deutsche Weinbauverband in den „Reichsnährstand“ aufgelöst. Nach dem Krieg wurden alle Weinbestände von den Besatzungsmächten erfasst und blockiert. Die Beweggründe, sich organisatorisch wieder zusammenzuschließen liegen auf der Hand: Freigabe wenigstens eines Teils der Ernte, Mitbestimmung der Winzer in Vermarktungsfragen und Beendigung der Zwangswirtschaft. Die regionalen Weinbauverbände, die bereits unmittelbar nach dem Kriegsende ihre Arbeit wieder aufnehmen durften, traten am 21. September 1948 zusammen, um eine Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Weinbauverbände mit dem Sitz in Frankfurt zu gründen. Aus dieser Arbeitsgemeinschaft entstand am 31. März 1950 in Mainz der Deutsche Weinbauverband.