Für viele von uns ist der 3. Oktober ein Tag der Freude – Tag der Deutschen Wiedervereinigung.
Nach 45 Jahren war am 3. Oktober 1990 die Teilung Deutschlands endlich überwunden. Dieses Jahr feierte die Wiedervereinigung ihren 30. Geburtstag. Viele von uns haben die Bilder aus dieser Zeit noch im Kopf – Bilder aus der Prager Botschaft, sich öffnende Schlagbäume und glückliche Menschen auf der Berliner Mauer. 30 Jahre nach der Deutschen Einheit wachsen Ost und West weiter zusammen. Gleichzeitig bleiben die Spuren der Teilung bis heute sichtbar – in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.
Die deutschen Weinexporteure denken seit 2019 auch mit gemischten Gefühlen an dieses Datum. Es war in der Nacht zum 3. Oktober, in der die amerikanischen Behörden im Rahmen des Handelsstreits zwischen der EU und den USA im Luftfahrtsektor eine Liste mit europäischen Importwaren veröffentlicht haben, die sie ab 18. Oktober mit Strafzöllen belegt haben. Auch aus Deutschland in die USA exportierte Stillweine standen auf dieser Liste und sind seitdem von dieser Erhöhung der Zölle um 25 Prozent betroffen.
Die Exporteure waren sich einig, dass diese Vergeltungszölle schnell zu einer erheblichen Verringerung der Geschäftstätigkeit führen werden, von der sich der Markt nur langsam erholen werde. Neben den deutschen Weinexporteuren werden aber auch die Importeure und die Verbraucher in den USA die Leidtragenden sein – so die Vermutung der Branche. Gemeinsam mit den europäischen Kollegen, den europäischen Dachverbänden, hatte man die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten mit allen Kräften bei ihren Bemühungen um eine Verhandlungsposition unterstützt.
Wie sieht die aktuelle Situation ein Jahr nach Einführung der Zölle aus? Die Auswirkungen haben nicht lange auf sich warten lassen. Zwar haben die Exporte in diesem Jahr aufgrund der Coronapandemie insgesamt Einbußen verzeichnen müssen – die auf dem US-Markt sind dabei aber überdurchschnittlich hoch. In der Periode von August 2019 bis Juli 2020 ist ein Rückgang der exportierten Menge um 6,8 Prozent zu verzeichnen, gravierender ist der Rückgang des Exportwertes um 15,7 Prozent. Betriebe mit Schwerpunkt auf den US-Export sind noch heftiger betroffen – teilweise in ihrer Existenz bedroht. Trotzdem bleibt die USA weiterhin wichtigster Exportmarkt für deutschen Wein.
Betriebe mit Schwerpunkt auf den US-Export sind teilweise in ihrer Existenz bedroht
Christian Schwörer, DWV-Generalsekretär und ddw-Chefredakteur
Alle Bemühungen, eine schnelle Verhandlungslösung herbeizuführen, sind bisher gescheitert. Die USA haben auch im letzten sogenannten Karussell-Verfahren nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, entsprechende Anpassungen der mit Strafzöllen belegten Produkte vorzusehen. Deutsche Weine bleiben weiterhin von den Strafzöllen der USA betroffen.
Hoffnungsvoll stimmte mich die Nachricht Ende Juli, dass die Regierungen Frankreichs und Spaniens sich mit Airbus darauf geeinigt haben, die Bedingungen für die gewährten Investitionen für die Entwicklung des A350 an die Marktbedingungen anzupassen. Die Entscheidungen der Welthandelsorganisation (WTO) im Airbus-Streit sollten also umgesetzt werden. Die EU-Kommission hat daraufhin die USA aufgerufen, im Gegenzug ihre in diesem Zusammenhang verhängten Zölle auf europäische Produkte aufzuheben. Sollte es zu keiner Einigung kommen, drohte die EU hingegen an, ihre eigenen Sanktionsrechte – die ihr im Rahmen des Parallelverfahrens gegen die USA wegen unrechtmäßiger Subventionen für Boeing eingeräumt werden – in vollem Umfang wahrzunehmen. Diese Drohung könnte nun bald in die Tat umgesetzt werden, da die USA nicht auf diese Anpassung der »Airbus-Länder« reagiert haben. Das würde bedeuten: Strafzölle gegen Strafzölle!
Der Branche wird das nicht weiterhelfen! Die EU muss mit Unterstützung der Mitgliedstaaten weiterhin mit Nachdruck versuchen, eine Verhandlungslösung mit den USA zu erwirken, die eine schnelle Beseitigung der Strafzölle vorsieht! Das wird nicht einfach, ich hoffe aber immer noch, dass wir im Zollstreit kein 2-jähriges Jubiläum feiern müssen.