DWV-INFO NR. 59/2022 Recht: Zulässige fakultative Angabe der Abkürzungen g.U. und g.g.A. auf dem Etikett
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Am Markt etablierte Erste und Große Gewächse bilden nach neuem Bezeichnungsrecht die absolute Qualitätsspitze der Deutschen Weine und sind insbesondere auch ein Erfolgsgarant für den Deutschen Weinexport. Mit den Änderungen
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