GAP Paket in Brüssel verabschiedet – Was lange währt, wird endlich gut?

Bonn/Brüssel Nach einem langen Prozess, seit 2018, haben nunmehr alle europäischen Gremien der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zugestimmt. Angenommen – und bis auf die noch ausstehende Veröffentlichung abgeschlossen – sind somit die Verordnung zur gemeinsamen Marktorganisation (GMO), die GAP-Strategieplanverordnung und die sogenannte Horizontale Verordnung.

DWV-Präsident Klaus Schneider begrüßt den vorläufigen Abschluss des europäischen Verfahrens: „Es ist gut, dass wir als Erzeuger nun Klarheit haben, was uns auf europäischer Ebene in der Förderperiode 2023 – 2027 erwartet.“

Der DWV begrüßt, dass an einigen Stellen die europäische Rechtssetzung einer konkreten Vorgabe entbehrt und so den nationalen und regionalen Besonderheiten gefolgt werden kann. Hier bedarf es insbesondere in Bezug auf die geschützte geografische Angabe Landwein nun einer nationalen Regelung zur Zulässigkeit der Anreicherung.“

Auch, dass im Rahmen des neuen Systems der Strategiepläne das bisherige Weinsektorenprogramm erhalten bleiben konnte, mit der Einschränkung, dass die Mitgliedstaaten den entsprechenden Bedarf begründen müssen, stellt aus Sicht des DWV einen Erfolg dar.

Weitestgehend sind daher die erzielten Kompromisse für die Weinbranche akzeptabel, inhaltlich gibt es aber doch noch einige offene Fragestellungen

Alles beim Alten bei den Pflanzrechten – bis 2045!

Die lange Zeit umkämpften Regelungen zur Beschränkung der Pflanzrechte sind in der neuen Fassung aus Sicht des DWV-Präsidenten Schneider zu begrüßen: „Es ist gut, dass die Beschränkung der Pflanzrechte auf europäischer Ebene erhalten bleibt, aber den Mitgliedsstaaten der bisherige Spielraum belassen wurde.“ Die durch die Kommission anfangs geforderte und aus Sicht des DWV für den Weinmarkt in Bezug auf Neuanpflanzungen schädliche Liberalisierung ist in den finalen Fassungen nicht mehr enthalten. Dies führt in Deutschland dazu, dass es bei der bekannten Regelung zu den Pflanzrechten bleiben wird.

Jetzt EU-geregelt: Entalkoholisierter Wein und E-Label!

DWV-Generalsekretär Christian Schwörer ergänzt: „Es finden sich neben den Pflanzrechten und Regelungen zu entalkoholisierten Produkten, die als neue Produktkategorie eingeführt werden, viele weinspezifische Neuerungen in der gerade beschlossenen GMO. Neben einigen pandemiebedingten Sonderregeln stechen insbesondere die verpflichtenden Inhaltsangaben für Weine hervor.“

Inhaltsangaben für Weine bedeutet nach dem Willen der europäischen Normierung, dass der Brennwert verpflichtend auf dem Rücketikett anzugeben ist und die weiteren Inhaltsstoffe über ein sogenanntes E-Label – einem QR-Code, der auf eine neutrale Internetseite mit den entsprechenden Angaben führt – angegeben werden dürfen.

„Besonders bemerkenswert ist es“, so DWV-Präsident Schneider, „dass auf dieser Plattform zwar keine Werbung für den Erzeuger stattfinden darf, aber sehr wohl die Kampagne ‚Wine in Moderation‘ und somit die Selbstverpflichtung der Branche zur Aufklärung über missbräuchlichen Alkoholkonsum angegeben werden kann.“ Dies sei für den Verbraucher und die Branche ein Signal in die richtige Richtung. Der DWV unterstreicht, dass die Branche so mit dem E-Label als digitaler Vorreiter agieren kann.

Grüne Architektur ab 2023: nachhaltige Maßnahmen umfassend anbieten und honorieren!

Herzstück neben den Neuerungen in der GMO ist die grüne Architektur, insbesondere mit der Ausarbeitung von nationalen Strategieplänen und der Novellierung der Direktzahlungen.

Insgesamt ist die Grüne Architektur, die der gesamten GAP zu Grunde liegt, nach Ansicht des DWV dem Zeitgeist entsprechend. Insbesondere sind die neuen Öko-Regelungen (ECO-Schemes), die auch im Weingarten beispielsweise. das Anlegen eines Blühstreifens fördern, zu begrüßen. „Allerdings,“ mahnt Präsident Schneider, „darf es nicht zu einer Kannibalisierung zwischen erster und zweiter Säule kommen. Die bisher gut funktionierenden Förderungen der zweiten Säule, die erhalten bleiben sollten, dürfen nicht durch die Öko-Regelungen riskiert werden.“ Die mangelnde Attraktivität der Öko-Regelungen aufgrund zu geringer Förderhöhen, die zusätzlich die Direktzahlungen schmälern, stellt eine Hürde in der Umsetzung in der Breite dar. Daher fordert der DWV eine starke zweite Säule mit nachhaltigen Maßnahmen für die weinbauliche Praxis.

Präsident Schneider wünscht sich für die Zukunft, „dass der durch die Politik nun eingeschlagene Weg, der nach einem Ausgleich der ökologischen und ökonomischen Interessen strebt, sowohl auf europäischer Ebene aber – insbesondere mit dem Blick auf die neue Regierung in Berlin – auch auf deutscher Ebene fortgeführt wird.“

 

Der Deutsche Weinbauverband e.V., kurz DWV, ist die Berufsorganisation der deutschen Winzerinnen und Winzer. Er vertritt die Gesamtinteressen seiner Mitglieder gegenüber internationalen und nationalen Institutionen und Organisationen und setzt sich dafür ein, die beruflichen Belange der deutschen Winzerschaft zu wahren und zu fördern.

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