Standpunkt: Pflanzengesundheit

Zentrale Grundlage eines erfolgreichen Weinbaus ist gesundes Rebenpflanzgut.

Mit der EU-Pflanzengesundheitsverordnung aus 2016, die für alle Pflanzenarten gilt und deren Durchführungsverordnungen Ende 2019 in Kraft treten, aktualisiert die EU zum Schutz vor alten und neuen Schädlingen und deren Ausbreitung die phytosanitären Anforderungen, die beim Aufbau von Vermehrungsanlagen, für die Zertifizierung sowie beim Handel mit Pflanzgut einzuhalten sind.

Für die Sektion »Reben« haben sich die Regelungen der alten EU-Rebenpflanzgut-Richtlinie 68/193 langjährig bewährt und wurden deshalb weitgehend übernommen. Auch neuen Herausforderungen, wie FD, ESCA, Xylella, BN, wird Rechnung getragen.

Darüber hinaus halte ich es für notwendig und hilfreich, Pflanzguterzeugern und -nutzern eine Liste definierter Qualitätskriterien zur Rebpflanzengesundheit als betriebliche Orientierungshilfe an die Hand zu geben.

 

Thomas Walz, DWV-Vizepräsident

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