DWV-Stellungnahme: Natur- und Pflanzenschutzpaket der EU

Quelle: DWI

Gemeinsam mit dem Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag über die Wiederherstellung der Natur (Regulation on nature restoration – „nature restoration law“). Mit dem Verordnungsvorschlag zur Naturwiederherstellung sollen die Ziele der Biodiversitätsstrategie und damit des Green Deal erreicht werden. Um den Biodiversitätsverlust umzukehren und EU-weit – sowohl in Schutzgebieten als auch darüber hinaus – einen guten Zustand der Natur wiederherzustellen, bedarf es aus Sicht der EU-Kommission größerer Anstrengungen.

Schutz durch Bewirtschaftung

In vielen Schutzgebieten und Lagen ist bisher der Weinbau als Schutzzweck hinterlegt, da erst durch die Nutzung als Weinbaufläche nachweislich die Biodiversität gefördert wird. Insbesondere in Lagen mit Trockenmauern: Trockenmauern sichern seit Jahrhunderten die Steillagen der Weinberge und bieten Lebensraum für schützenswerte Tiere wie die Mauereidechse oder den Apollofalter.

Gerade die Steillagengebiete an Mosel und Mittelrhein besitzen bereits heute einen hohen ökologischen Wert. Der Weinbau ist hier zentraler Baustein einer kleinräumlichen, stark strukturierten und seit Jahrhunderten stabilen Verbindung aus anthropogener Nutzung und ökologischer Nutznießung.

Biodiversität steigern durch Kompromisse mit dem Berufsstand

Die von Seiten des Berufsstands seit etlichen Jahren erfolglos geforderte höhere Steillagenförderung und die Förderung von Trockenmauersanierungen wären zwei sinnvolle und wirksame Anreize, um diese gesellschaftlich und naturschutzfachlich wertvollen Flächen langfristig zu erhalten.

Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten bedeutet das Aus jeglicher Bewirtschaftung von Rebflächen und damit die Aufgabe der strukturreichen und schützenswerten Landschaft. Der DWV lehnt das Totalverbot daher ab und plädiert für einen Pflanzenschutzmitteleinsatz, der sich an dem Schutzcharakter des entsprechenden Gebietes orientiert. Dies sollte auf einem breiten partizipativen Prozess aufbauen, bspw. in Anlehnung an das Biodiversitätsstärkungsgesetz in Baden-Württemberg.

Reduktionspotentiale erkennen und anpacken

Anstatt pauschaler Reduktionziele setzt sich der DWV für die Analyse von Reduktionspotentialen im Weinbau ein. Reduktionspotentiale müssen erkannt und dann angepackt werden. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Ziele müssen zudem die Anforderungen in den Bereichen Planung, Monitoring und Evaluierung so begrenzt werden, dass die Winzer:innen ihre Ressourcen prioritär auf die Umsetzung konkreter Maßnahmen fokussieren können.

DWV-Position

Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Anwendungsverbot aller Pflanzenschutzmittel in sog. empfindlichen Gebieten und der damit einhergehenden drohenden Konsequenzen für den Weinbau auch in den möglicherweise ausgedehnten Flächen mit Wiederherstellungsmaßnahmen, bzw. Schutzgebieten ist komplett abzulehnen. Ein kooperativer Ansatz mit dem Berufsstand wie das Biodiversitätsstärkungsgesetz in Baden-Württemberg und regionalen Regelungen scheinen der für den deutschen Weinbau zukunftsorientiertere Weg. Der Entwicklung einer Pflanzenschutzmittelreduktionsstrategie stehen wir durchaus offen gegenüber.

Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten lehnt der DWV ab und plädiert für einen Pflanzenschutzmitteleinsatz, der sich an dem Schutzcharakter des entsprechenden Gebietes orientiert. Dies sollte auf einem breiten partizipativen Prozess aufbauen.

 

Der Deutsche Weinbauverband e.V., kurz DWV, ist die Berufsorganisation der deutschen Winzerinnen und Winzer. Er vertritt die Gesamtinteressen seiner Mitglieder gegenüber internationalen und nationalen Institutionen und Organisationen und setzt sich dafür ein, die beruflichen Belange der deutschen Winzerschaft zu wahren und zu fördern.

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