Deutscher Weinbauverband (DWV) kritisiert Entscheidung des Bundesrates zur Düngeverordnung

Pressemitteilung vom 27. März 2020

Die Bundesländer haben heute einer von der EU geforderten Verschärfung des Düngerechts zugestimmt. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den lange umstrittenen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Düngeverordnung angenommen. Erforderlich war diese Neuregelung geworden, um hohe tägliche Strafzahlungen für Deutschland zu vermeiden, die im Rahmen des von der EU-Kommission angestrebten Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichteinhaltung von Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie vorgesehen waren. Die heute angenommene Düngeverordnung geht auf einen Kompromissvorschlag des Saarlandes zurück, in dem auch wegen der Corona-Krise eine Umsetzung von Teilen der Verordnung erst ab 1. Januar 2021 vorgeschlagen wurde. Dies betrifft u.a. die Abgrenzung der Roten Gebiete (Stichwort: Binnendifferenzierung) und die Änderungen der Landesdüngeverordnungen.

In seiner Kritik zu dieser Entscheidung des Bundesrates äußerte sich DWV-Präsident Klaus Schneider (DWV) wie folgt: “Der von berufsständischer Seite erhobenen Forderung, sich die Zeit zu nehmen, Gründlichkeit vor Schnelligkeit zu setzen, um fachkonforme und praktikable Lösungen zu finden, wurde leider nicht entsprochen.

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