Aktuell werden in Brüssel Anlagen zur EU-PflanzengesundheitsVO (VO (EU) 2016/2031) diskutiert, die auch für den Weinbau relevant sind.
Insbesondere wird die Einstufung der sich in der EU ausbreitenden Rebenkrankheit Flavescence dorée (FD) erörtert. Bislang gilt FD nur an Reben als Quarantäneschädling. Bei Auftreten an der Rebe müssen weitreichende Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden. Nun wird überlegt, FD unabhängig von der Wirtspflanze als Quarantäneschädling einzuordnen.
Die Folge wäre, dass Bekämpfungsmaßnahmen auch vorgeschrieben wären, wenn FD nur an einer anderen Wirtspflanze (z.B. Erle) auftritt. Natürlich müssen wir alles unternehmen, um die weitere Ausbreitung der Rebenkrankheit in Europa zu verhindern. Ich plädiere aber trotzdem dafür, an der bisherigen Regelung festzuhalten. Die wirtschaftlichen Folgen für betroffene Weinbauregionen wären sonst erheblich, ohne dass der Erreger dort tatsächlich an der Rebe vorgekommen ist.
Heinz-Uwe Fetz, DWV-Vizepräsident