Mit der Novellierung der Gemeinsamen Agrarpolitik wird ab 2023 der Rechtsrahmen zur Herstellung von entalkoholisierten (< 0,5 % vol Alkohol) und teilweise entalkoholisierten Weinen (zwischen 0,5 und 8,5 % vol Alkohol) gestärkt. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßt diese Entwicklung, die im Einklang mit den gesundheitspolitischen Zielen der EU und der Bundesregierung steht. „Entscheidend ist die Zulassung von oenologischen Verfahren, welche den Charakter von Wein stärken und gleichzeitig eine attraktive Alternative zu den traditionellen Weinen mit Alkohol bieten, um den Ansprüchen der Kundinnen und Kunden gerecht zu werden,“ erläutert Weinbaupräsident Klaus Schneider.
Da es sich auch bei den (teilweise) entalkoholisierten Produkten um Wein handelt, fordert der DWV alle bereits für Wein zugelassenen oenologischen Verfahren analog auch für entalkoholisierte und teilweise entalkoholisierte Weine zuzulassen. Der Rechtsrahmen für (teilweise) entalkoholisierte Weine sollte sich so nah wie möglich an der Herstellung von Wein bewegen.
(Teilweise) entalkoholisierter Wein stellt ein hochwertiges Weinbauerzeugnis der Kategorie „Wein“ dar. Demnach ist der Zusatz von Aromen oder der Zusatz von Wasser strikt abzulehnen. Im Rahmen der Anlehnung an das Ursprungsprodukt Wein ist eine scharfe Abgrenzung von aromatisierten weinhaltigen Produkten vorzunehmen. Die Begrifflichkeit „Wein“ sollte in diesem Kontext restriktiv behandelt und ehrlich kommuniziert werden.
Um einen genussvollen Konsum von hochwertigen Weinen mit moderatem oder geringem Alkoholgehalt zu ermöglichen, soll der Alkohol möglichst schonend aus dem Produkt entfernt werden. Technisch realisiert wird dies mit Membrantechniken sowie destillative Verfahren wie beispielsweise die partielle Vakuumverdampfung oder die Spinning Cone Column.
„Ziel ist, die spannenden neuen Trends auf dem innovationsreichen Getränkemarkt aufzugreifen und den Wünschen der Kundinnen und Kunden nach Weinen mit weniger Alkohol gerecht zu werden. Wein soll hierbei Wein bleiben, unabhängig des Alkoholgehaltes“, fordert DWV-Generalsekretär Christian Schwörer.
Der Deutsche Weinbauverband e.V., kurz DWV, ist die Berufsorganisation der deutschen Winzerinnen und Winzer. Er vertritt die Gesamtinteressen seiner Mitglieder gegenüber internationalen und nationalen Institutionen und Organisationen und setzt sich dafür ein, die beruflichen Belange der deutschen Winzerschaft zu wahren und zu fördern.